Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wastl1984
22.06.2011, 16:39 Uhr

Fahrerermittlung

Hallo,
ich arbeite bei einem Büro mit einem großen Pool an Firmenfahrzeugen. Nun wurde ich von unserer Verwaltung informiert, dass ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung eingetroffen ist, sie mich als Fahrer ausfindig gemacht haben und entsprechend auf dem Zeugenfragebogen angegeben haben. Es geht hierbei um eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 35km/h. Mein aktueller Punktestand in Flensburg beträgt 2 Punkte.
Jetzt die Frage: muss ich bei dem zu erwartenden Schreiben der zuständigen Behörde persönlich nochmals bestätigen, dass ich gefahren bin? Reicht es aus wenn ich einfach nur bezahle und die Punkte kassiere? Was passiert wenn ich weder bestätige noch bezahle?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrlehrer2012
08.09.2012, 21:12 Uhr

zu: Fahrerermittlung

Du bekommst jetzt einen normalen Bußgeldbescheid. Wie lang hat es gedauertbis die Verwaltung geantwortet hat... evtl sind die fristen bereits rum und dir passiert gar nix. Mach dich bei einem Anwalt schlau wenn der Bescheid bei dir eintrifft oder zahl und nimm die punkte aber dann ganz vorsichtig fahren. Sonst ist das Konto in Flensburg fix voll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.09.2012, 14:54 Uhr

zu: Fahrerermittlung

»... evtl sind die fristen bereits rum «

Bei den knapp 15 Monaten, die zwischen Frage und Antwort liegen, gehe ich davon aus. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Ãœberholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw