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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2011, 15:28 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Im Zuge der Emanzipation darfst du selbstverständlich Röckchen tragen.
Und natürlich darfst du mit einem Kind an der Hand ankommen ODER abfahren.
So lange wird keiner für dich auf Lauer liegen um diesen Umstand zu beobachten.
Steht doch nichts davon da, dass du mit Kind ankommen UND abfahren musst.
Wer weiß, von wem du ein Kind übernommen, bzw an wen du es übergeben hast.

Das Schild ist mE nichts anderes als eine Nettigkeit der Geschäftsleute. den Elternteilen gegenüber.
Wenn man mal einem 3jährigen und einem Säugling allein zum Einkaufen war, weiß man diesen Service zu schätzen.
Das ist für mich moralisch(!) der Grund, diese Parkplätze frei zu lassen. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
19.06.2011, 16:58 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Parken darfst du da... Ich rate aber davon ab. Moralisch und wegen Parkremplern...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
20.06.2011, 11:18 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Wenn der Eigentümer diese Plätze als Frauenparkplätze reserviert hat, dann liegt m.E. eine Besitzstandsstörung vor und er kann das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.06.2011, 16:01 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Ich interpretiere dieses Schild nicht als Hinweis auf einen Frauenparkplatz, sondern als Parkplatz für Fahrer in Begleitung mit Kindern, in einem Alter, in denen sie besondere Aufsichtspflicht brauchen (war das nicht 7 Jahre?).

Ich käme ja auch nicht auf die Idee, dass auf einem so
http://bernd.sluka.de/Radfahren/240.gif gekennzeichetem Weg nur Frauen mit Kindern laufen und nur Herrenfahrräder gefahren werden dürfen. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
21.06.2011, 17:37 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Es ist erstmal nicht verboten dort zu parken aber der Grundstücksbesitzer kann Dich des Grundstückes verweisen.

Bei unserem Lidl heißt es übrigens Eltern-Kind-Parkplatz und wenn ich mit meiner kleinen 3-Jährigen Tochter einkaufen fahre parke ich da auch, wenn ich ohne Kind dort bin, suche ich mir einen anderen Parkplatz, die paar Meter laufen bringen ja keinen um, hoffe ich. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
21.06.2011, 22:28 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Sofern der Grundstücksbesitzer nicht sagt das auf seinem Grundstück die Regeln der STVO gelten, darf er diese Schilder aufstellen und eine irreführung, kann ich dabei nicht erkennen, denn es ist eigentlich klar erkenntlich was mit einem Mutter-Kind-Parkplatz gemeint ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
28.06.2011, 22:44 Uhr

zu: Frauenparkplatz

Hallo,

Du kannst abgeschleppt werden, da der Parkplatzbetreiber auf seinem Parkplatz die Regeln bestimmt (jedes Parkhaus hat eine Parkordnung, die irgendwo ausgehängt ist). Kostenpflichtig kannst Du allerdings nicht abgeschleppt werden. Die muss schön der Parkplatzbesitzer übernehmen. Außer, Du stehst auf einem Behindertenparkplatz oder Du blockierst ein Rettungsfahrzeug usw.

Grund: Für das Abschleppen muss es einen dringenden Grund geben.

Beispiel: Tiefgaragenauffahrt eines Mehrfamilienhauses wurde zugeparkt. Ein Anwohner ließ den PKW abschleppen, um selbst aus der Tiefgarage fahren zu können. Er klagte dann die Abschleppkosten beim Falschparker ein, dieser jedoch verweigerte die Zahlung. Die Sache kam vor Gericht, mit dem Ergebnis, dass das Abschleppen eine unverhältnismäßige Maßnahme gewesen sei. Der Anwohner hätte auch ein Taxi rufen können und diese Kosten wären im per Gericht auch zugestanden.


Gruß,

diezge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

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Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren