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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aadd
27.05.2011, 12:44 Uhr

Zeichen

Hallo an alle,

bin neu hier und habe eine erste Frage:

Habe geparkt direkt hinter einem Schild 283-30 mit 315-55 und zwei Verwarnungsgelder (60 €) kassiert. Dieser Bereich war noch mit temporärem Halterverbot 283 umstellt. Nach Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass das temporäre Halteverbot die die Gültigkeit des Zeichens 315 aufhebt. Ist diese Information korrekt? Hab mich sehr geärgert, da ich mir sicher war, dass 283 und 315 eigentlich das Parken erlauben.

Einen Tag später hat das Ordnungsamt Zeichen 315 mit Folie eingepackt.

Vielen Dank im Voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.05.2011, 18:50 Uhr

zu: Zeichen

Upps, eine Frage, die dir vielleicht besser die beantworten können, die beruflich Schilder aufstellen, oder Anweisungen dafür geben.
EINIGE davon findest du hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Ich denke, da wirst du schneller die Antwort, die Erklärung dafür und entsprechende Links (für einen evtl. Widerspruch) bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
27.05.2011, 22:45 Uhr

zu: Zeichen

Mir erschließt sich absolut nicht, was Du falsch gemacht haben sollst, sofern Du auf dem Gehweg geparkt hast.
"Umleitung" hat absolut Recht, da die Zeichen ja komplett unabhängige Bereiche regeln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.05.2011, 23:19 Uhr

zu: Zeichen

Darauf kommt es an:
»Dieser Bereich war noch mit temporärem Halterverbot 283 umstellt.«

Und dazu sagt die Anlage 2 unter Punkt 8 "Halten und Parken"
( unter lfd. Nr. 61 - Erläuterungen):
»2. Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.«

Nun glaubt bloß nicht, ich wäre so schlau gewesen.
Ich habe nur die Antwort abgeschrieben, die @aadd, in dem empfohlenen Nachbarforum, auf seine Frage erhielt. ;o)

Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=92149&view=findpost&p=1057157212

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
27.05.2011, 23:23 Uhr

zu: Zeichen

Interessant, nur warum waren die Schilder, welche ja anscheinend gegensätzlich sind, zusammen aufgestellt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.05.2011, 23:36 Uhr

zu: Zeichen

Gegensätzlich sind sie ja nicht.
In der Erläuterung stand, dass die temporären die festmontierten in der Gewichtig- (oder Richtig)keit übertrumpfen.
Das muss man aber erst einmal wissen, wenn man die gesamte StVO (und ihre Anlagen) nicht stets im Kopfe mit sich trägt. :o/
Um es auch für den Rest der Verkehrsteilnehmer klar zu machen, wurde das Schild 315 verhüllt. Für @aadd war es in dem Moment leider (schon 2x) zu spät.

Es wird der Moment kommen, an dem die temporären Schilder einkassiert werden und der Sack vom Schild 315 wieder verschwindet.
Sonst wären die Schilder ja nicht temporär. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.05.2011, 09:33 Uhr

zu: Zeichen

Na, wenn ich dazu die Antwort unseres §§-Spezialisten ( ;o) ) sehe, kommen mir so meine Zweifel ....
Dafür müsste es mE erst einmal §§ geben, die eindeutig klären, was die Schilderaufsteller zu beachten haben.
Warten wir es ab. Ich hoffe, die laufen noch auf. Wer weiß was die noch aus der Schublade holen ....
Vorher wird wohl der oa § alleine maßgeblich sein. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
28.05.2011, 12:31 Uhr

zu: Zeichen

@ Peg:
Sorry... Habe das "temporär" übersehen...
Aber warum hebt denn 283-temporär das Parken auf dem Gehweg auf, während das festmontierte nicht im Widerspruch dazu steht? Da muss man aber erstmal ganz schön Paragraphen wälzen, bis sich einem das erschließt. Es wäre doch viel leichter zu verstehen gewesen, wenn die Schildaufsteller einfach das Z. 315 direkt verhüllt hätten, ohne ein temporäres Schild aufzustellen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.05.2011, 16:00 Uhr

zu: Zeichen

»Es wäre doch viel leichter zu verstehen gewesen, wenn die Schildaufsteller einfach das Z. 315 direkt verhüllt hätten, ohne ein temporäres Schild aufzustellen...«

Wo ist die BEIFALLTASTE?????????????????????? ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aadd
29.05.2011, 22:23 Uhr

zu: Zeichen

Hallo an alle,

wahnsinn, welche Diskussion sich hier entwickelt hat. Genau, man hätte es direkt verhüllen sollen und alles wäre klar gewesen. Leider kannte ich mich im Paragrafendschungel nicht aus und möchte mich jetzt nicht weiter mit rumärgern, so dass ich es bezahlen werde.

Unglaublich aber, was mir als Autofahrer an Wissen zugemutet wird. Irgendwie fühl ich mich shcon etwas vera......

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
30.05.2011, 06:25 Uhr

zu: Zeichen

Ich würde es machen wie du, @aadd:
Mit einem Grollen zahlen ......

Aber mit dem guten Wissen dazu gelernt zu haben
und dass auch andere durch das eigene Erleben schlauer wurden. ;o)

Dafür bedanke ich mich auch bei dir.
Ohne deine Frage wäre es mir vielleicht in Zukunft nicht anders ergangen als dir nun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.06.2011, 21:35 Uhr

zu: Zeichen

Wenn man die Sache ganz kompliziert machen will, hängt die Beantwortung der Frage übrigens davon ab, welche StVO man zur Zeit für wirksam hält:

Nach der neuen StVO (V46) gehen "temporäre" Haltverbotszeichen anderen Regelungen vor (übrigens eine äußerst bescheuerte Regelung), nach der alten (V45) entstände eine widersprüchliche Verkehrszeichenregelung, die jedenfalls nicht zu Lasten des VT ein Haltverbot begründen kann.

Da aber zur Zeit nicht klar ist, welche der beiden StVOen gilt, ist ein Vorgehen gegen die Knöllchen eine ziemlich wackelige Sache.
Bisher schiffen sich die Gerichte geschickt um die Beantwortung der Frage herum.
Ich würde da kein Fass aufmachen, wollte das aber nur mal anmerken.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist