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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gürkan
28.03.2011, 17:47 Uhr

1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

Hallo Leute,

am Donnerstag Abend wurde ich von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige, einen Punkt un 40€ Strafe bekommen, weil mein Reifen nicht die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6mm hatte.

Ich habe meinen Führerschein erst seit 5 Monaten, ist aufgrund dieses Punktes mein Führerschein in Gefahr??
(es war der erste Vorfall)

Danke im Voraus

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28.03.2011, 22:20 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

hallo gürkan dein führerschein ist zwar nicht in gefahr. Aber da du noch in der Probezeit bist bekommst du die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehem und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.Das Schreiben bekommst du von der Bußgeldstelle.Liebe grüße conti69

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29.03.2011, 06:56 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

Ein abgefahrener Reifen ist ein B-Verstoß.
Bleibt es bei dem allein, hast du keine Folgen bzgl. deiner Probezeit zu erwarten.

Erst ein zweiter B-Verstoß (oder ein A) würde das mit sich bringen, was conti69 listete.

Siehe http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.03.2011, 07:58 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

@Conti69. Die Aufforderung kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.

Siehe hier
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par
=2a

unter §2a (2)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blinken

Blick in den Rückspiegel genügt

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich