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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rina.h
19.01.2011, 22:29 Uhr

Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Hallo ihr Lieben,
auch ich mache gerade meinen Führerschein, einiges hat man ja schon gelesen - was mich irritierte und ich euch nun frage:
Meine erste Fahrstunde wurde als Sonderfahrt vermerkt, nichts mit Übungsstunde zuvor etc. Logisch für mich ist es, wie es hier beschrieben steht: Erst Üben - dann in gesonderten Fahrten sich beiweisen.
Kann mir rechtlich ein Problem entstehen, wenn ich sofort bzw. nur die Sonderfahrten mache?

Also kleiner Hinweis - ich bin schon das ein oder andere mal gefahren, anfahren, einparken etc. ist für mich kein Problem.

Es wäre also schön, wenn mich wer informieren könnte, über die rechtliche Lage - ob mir etwas neg. entstehen könnte, ohne Übungsstunden "fahren gelernt" zu haben.

Merci,
Rina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
20.01.2011, 20:15 Uhr

zu: Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Nein es gilt dass der Fahrlehrer Sonderfahrten mit dir macht sobald er dich dafür geeignet hält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Geschwindigkeit sofort verringern

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken