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06.01.2011, 19:28 Uhr

Provisional license aus Minnesota

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Umschreibung einer provisional license aus Minnesota in Hamburg? Obwohl es sich m. E. nicht um einen Lernführerschein handelt (er berechtigt nämlich in den USA zum alleinigen Fahren und kann ohne weitere Prüfung mit dem 18. Geburtstag in eine full license umgeschrieben werden) beharrt die Führerscheinstelle in HH darauf, dass nur eine full license D aus Minnesota umschreibfähig ist. Für Erfahrungsberichte wäre ich dankbar ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.01.2011, 15:03 Uhr

zu: Provisional license aus Minnesota

Guck mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=84560&hl=minnesota
provisional

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08.01.2011, 14:39 Uhr

zu: Provisional license aus Minnesota

Die amerikanischen Bezeichnungen intermediate/provisional/probationary license sagen nichts darüber aus, ob es sich um einen Lernführerschein nach deutschem Recht handelt. Das lässt sich nur feststellen, indem man in Erfahrung bringt, welche Einschränkungen mit diesem Führerschein verbunden sind. Die Führerscheinstelle muss also bei den Behörden nachfragen oder die entsprechende Website besuchen.

In Minnesota ist die Instruction Permit ein Lernführerschein, die Provisional License aber nicht. Zur Abgrenzung hilft auch folgendes Schreiben des Bayerischen Innenministeriums (Az.: IC4-3615.228-39-Ste):

»Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind.«

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09.01.2011, 22:06 Uhr

zu: Provisional license aus Minnesota

Danke für die Antwort. Die Provisional License aus Minnesota entspricht exakt der Formulierung des Bayr. innenministeriums (von 2004), die mir schon bekannt war. Aber: Der Hamburger Landesbetrieb Verkehr (Führerscheinstelle) bezieht sich auf "Führerscheine der Welt, 27 Lfg.". Darin sind die Instruction Permit und die Provisional License nicht umschreibfähig, nur die Full License D wird akzeptiert. Das Ganze ist wenig nachvollziehbar ... nur was kann man dagegen tun??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.01.2011, 17:52 Uhr

zu: Provisional license aus Minnesota

Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Schreiben mal folgendes mitgeteilt:

"Unter Verzicht auf die praktische Prüfung umgeschrieben werden können dabei nur Full Licenses (Inhaber muss über 18 Jahre alt sein), nicht dagegen Instruction Permits oder Provisional Licenses."

Diese Auffassung, die sich auch in "Führerscheine der Welt" widerfindet, spricht zunächst gegen dein Vorhaben. Es ist aber wahrscheinlich, dass es sich um eine versehentlich falsche Bewertung der Rechtslage handelt. Für den Staat Washington, in dem es eine gleichen dreistufigen Führerscheinerwerb gibt, wurde zunächst ebenfalls mitgeteilt, dass nur full licenses umgeschrieben werden können. Später gab es dann aber eine Mitteilung des baden-württembergischen Innenministeriums mit folgendem Inhalt:

"Mit o.g. Schreiben hatten wir mitgeteilt, dass nur Full Licenses für Pkw prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass auch die Intermediate License für Inhaber ab dem 18. Lebensjahr eine â EUROžvollwertigeâ EUROœ Fahrerlaubnis darstellt, die ohne weitere Prüfung nach Ablauf ihrer Gültigkeit in eine Full License umgetauscht wird. Die mit der Intermediate License verbundenen Auflagen gelten lediglich für Inhaber unter 18 Jahren bzw. im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis (je nach dem, welches Ereignis zuerst eintritt)."

und

"Daher können auch Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden, sofern der Inhaber das 18. Lebensjahr vollendet hat."

(Das 18. Lebensjahr wird erwähnt, weil die Mitteilung vor Einführung des begleiteten Fahrens in Baden-Württemberg herausgegeben wurde.)

Ich kann nun nicht erkennen, warum das, was für Führerscheine aus Washington gilt, für Minnesota-Führerscheine nicht gelten soll.

»nur was kann man dagegen tun??«
Im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen.

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