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25.12.2010, 13:28 Uhr

Führerschein ab 2011 neue Reglung?

Hallo,
ich hatte mal in den Nachrichten gehört, dass es in zukunft so eine reglung geben soll, die besagt, dass man jede ?ca. 10 Jahre?den Führerschein erneuern muss, also eine weitere Prüfung bestehen muss?
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und ob das ab 2011 wirklich los geht?

Danke schonmal!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pretender
26.12.2010, 03:04 Uhr

zu: Führerschein ab 2011 neue Reglung?

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems.
Alle bereits ausgestellten Führerscheine (EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat, graue und rosa Papierführerscheine) bleiben bis 2033 gültig.

Wird es nach dem 19. Januar 2013 erforderlich, einen neuen Führerschein
auszustellen (z. B. bei Verlust oder Diebstahl, wegen Ausstellung eines
internationalen Führerscheins, wegen Erwerb einer zusätzlichen Führerscheinklasse etc.), wird dieser auf 10 Jahre, maximal aber auf 15 Jahre befristet erteilt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig