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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pixelschubserin
11.11.2010, 20:52 Uhr

C1 Führerschein in UK

Hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe die Führerscheinklasse B in Deutschland gemacht. Nun mache ich ein Auslandssemester in England und würde gerne C1 nachholen. Nun meine Fragen:
a) wird der Führerschein anerkannt in D, wenn ich wieder zurückkomme?
b) muss ich ihn umschreiben lassen oder habe ich dann zwei Führerscheine?
c) muss ich 6 Monate warten bis ich die Prüfung machen kann?
Vielen Dank im voraus!

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13.11.2010, 21:32 Uhr

zu: C1 Führerschein in UK

Hallo,
a) ja, denn UK gehört zur EU, damit ist der Führerschein in Deutschland voll gültig
b) Du musst ihn innerhalb von 185 Tagen umschreiben lassen (bin mir aber nicht 100%ig sicher)
c) Was für eine Prüfung meinst du? Wenn du den Führerschein gemacht hast, brauchst du nicht noch eine Prüfung in Deutschland zu machen

Hoffe ich konnte etwas helfen ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht wenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden