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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Liisa
25.10.2010, 14:01 Uhr

2.mal geblitzt/Probezeit... was jetzt?

Hallo ihr Lieben,

also es geht um folgendes. Vor ungefähr 2 Monaten wurde ich das erste mal geblitzt. In der Ortschaft mit 9 km/h zu viel. 15 Euro. Heute morgen wurde ich in einer 30iger Zone zum zweiten mal geblitzt, ungefähr 8 km/h zu viel.
Meine Frage, was erwartet mich jetzt?! Wieder nur 15 Euro? Hab echt Schiss um mein Führerschein. Achso ja, ich bin noch ein Jahr in der Probezeit.
Danke schonmal im vorraus für die Antworten.

LG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
25.10.2010, 16:50 Uhr

zu: 2.mal geblitzt/Probezeit... was jetzt?

Hallo,

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben.Ja und vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen ?!

VG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
26.10.2010, 21:18 Uhr

zu: 2.mal geblitzt/Probezeit... was jetzt?

Nein, es passiert weiter nichts; alle Geschwindigkeitsverstöße unter 20 km/h zu schnell sind nur mit einem Verwarnungsgeld belegt und daher für die Probezeit nicht von Bedeutung.
Also wieder nur 15 € ;-)

VG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Kaffee

Eine Tasse Tee

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren