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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OShannon
20.09.2010, 17:03 Uhr

Vorfahrtsfrage bei Hindernissen

Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Vorfahrtsregelung. Und zwar wollte ich heute, wie auf der beigefügten Skizze zu erkennen, aus einer Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein rechts auf die Hauptstraße auffahren.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand ein LKW zwecks Abwasserentleerung. Dahinter kamen 2 oder drei PKW die den LKW umfahren mussten.
Links war frei und ich war eigentlich der Meinung das die anderen hinter dem LKW warten müssten, zumal ich ja den Blinker gesetzt hatte und der Blick auf mich auch nicht versperrt war.
Allerdings sind dann alle Fahrzeuge zu meiner Verwunderung ohne zu zögern mit relativ hoher Geschwindigkeit einfach durchgefahren (immerhin war es eine 30er Zone und vor dem LKW waren Arbeiter).
Meine Frage ist nun wer in solch einem Fall Vorfahrt hat.
Was wäre gewesen wenn der LKW 10m weiter rechts gestanden hätte, dann wäre ich ja bereits auf dem Hauptstraße gewesen?

http://img1.bildupload.com/71932ddd8b1952a0f008bbd
7510fd825.jpg


Vielen Dank schon mal im Voraus. ;)

MfG
OShannon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.09.2010, 17:57 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage bei Hindernissen

Vorfahrt, oder in diesem Fall besser Vorrang - bezieht sich zunächst einmal auf die gesamte Fahrbahn in ihrer vollen Breite, auf allen Fahrspuren. Dazu sagt der §10 StVO:

»Wer aus einem Grundstück ... oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist«

Also hat eben derjenige die Gefährdung auszuschließen, und nicht in erster Linie die anderen.

Die Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn hätten ja ohne das Hindernis zweifelsfrei Vorrang vor Dir gehabt. Und das bleibt auch dabei, selbst wenn sie einem Hindernis ausweichen (es hätte auch ein Radfahrer sein können, den man überholt hätte, vielleicht wird es dann klarer).

Beim Vorbeifahren an einem Hindernis gilt §6 StVO:

»Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen...«

Jedoch kommt Dein Auto hier nicht wirklich "entgegen", sondern Du biegst gerade erst ein. Das ist ein Unterschied. Hätte das Einbiegen ein gutes Stück weiter "links" (in der Zeichnung!) stattgefunden, sähe das zunehmend anders aus, denn dann wärest Du den anderen bereits entgegengekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.09.2010, 21:53 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage bei Hindernissen

So sehe ich das auch; der Vorrang bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite.
Du warst tatsächlich wartepflichtig.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
27.11.2010, 19:28 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage bei Hindernissen

Ein Hindernis auf der Fahrbahn schränkt die Vorfahrt ein.Es ist mit dem Blinker
zu umfahren unter Beachtung des Gegenverkehrs bzw des nachfolgenden beim setzen des eigenen Fahrtrichtungsanzeigers.Die Ausfahrt aus einem Grund-
stück setzt hier einen hohen Maßstab,es muß eine Gefährdung anderer Verkehrs-teilnehmer ausgeschlossen werden,Fußgänger,Radfahrer.Abbeigen-Wenden-Rück
fährtsfahren.Das Hindernis auf der Fahrbahn regelt sich nur durch
das Verhalten im fließenden Verkehr. Vorbei Fahren von Hindernissen

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