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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 13:21 Uhr

Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zusammen,

ich bin im Besitz eines Führerschein der KLasse M gewesen als ich in eine Kontrolle gekommen bin. Dies hat zur Folge, dass ich eine MPU ablegen musste welche ich auch auf Anhieb bestanden habe. Nachschulungen oder ähnliches musste ich nicht besuchen. Nach diesem Vorfall habe ich meinen Führerschein der Klasse B gemacht (20.08.2008)

Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe oder nur die regulären 2 Jahre da sich die ganze Geschichte vor meinem ersten Probezeittag ereignet hat?

VIelen Dank für alle Antworten und viele Grüße

Finsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.09.2010, 20:50 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

**Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe **

Nein, hast du nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 22:35 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zsuammen,

super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße und gute Fahrt

Finsch

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen