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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 13:21 Uhr

Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zusammen,

ich bin im Besitz eines Führerschein der KLasse M gewesen als ich in eine Kontrolle gekommen bin. Dies hat zur Folge, dass ich eine MPU ablegen musste welche ich auch auf Anhieb bestanden habe. Nachschulungen oder ähnliches musste ich nicht besuchen. Nach diesem Vorfall habe ich meinen Führerschein der Klasse B gemacht (20.08.2008)

Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe oder nur die regulären 2 Jahre da sich die ganze Geschichte vor meinem ersten Probezeittag ereignet hat?

VIelen Dank für alle Antworten und viele Grüße

Finsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.09.2010, 20:50 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

**Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe **

Nein, hast du nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 22:35 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zsuammen,

super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße und gute Fahrt

Finsch

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

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