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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.08.2010, 20:48 Uhr

Feinstaubplakette

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Mein Auto hat Euro 5 und eine grüne Plakette. Da ich nicht in einer Umweltzone wohne und meine Windschutzscheibe nur sehr ungern beklebe, führe ich die Feinstaubplakette im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren mit.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich jetzt mal in eine Umweltzone komme, muss ich die Plakette dann auf die Windschutzscheibe kleben oder reicht es, wenn ich sie rechts vorne aufs Armaturenbrett lege?

Danke.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2010, 13:39 Uhr

zu: Feinstaubplakette

§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV:

"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren