Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LasVegas
12.08.2010, 11:12 Uhr

Theoriefrist

Ich habe im letzen Jahr mit den theoretischen Stunden begonnen, sprich; ich habe am 22.September 2009 meine erste theoretische Stunde gehabt. Da ich aber noch keinerlei Papiere ( Erste-hilfe etc. ) eingeschickt habe, kann ich rein zeitlich gesehen ( war einfach viel zu faul) die Prüfung nicht mehr innerhalb einen Jahres ablegen. Meine Frage ist jetzt, da hier Experten sind, und einige Beiträge dazu schon 5 Jahre alt sind, ist es korrekt, dass meine Theoriestunden mit dem 22.Septmeber 2010 verfallen und ich danach keine Theorieprüfung mehr machen kann ? ( Ohne neu angefangen zu haben) Oder ist diese Frist 2 Jahre lang gültig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.08.2010, 15:19 Uhr

zu: Theoriefrist

Bis zum 22. Sept. hätten wir noch 6 Wochen.
Mit ein paar netten Worten (und einer zusätzlichen Gebühr für einen Eilantrag) dürfte das also noch zu machen sein.
Dabei stütze ich mich auf die Aussage einer FS aus Ober-Ramstadt, die dafür eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen veranschlagt.

Dein derzeit größeres Problem:
Der Ausbildungsvertrag mit der FS endet nach einem Jahr.
Danach könnte sie die weitere Ausbildung ablehnen, oder gegen einen erneuten Grundbetrag weiterführen. Mit Glück gibt sich die FS mit einem Teilbetrag zufrieden, oder verzichtet ganz darauf. Aber das ist ihr überlassen.

Du hast das Recht, dir die Besuche der Theorieeinheiten bestätigen zu lassen.
Die Gültigkeit beträgt nicht ein, sondern zwei Jahre.
So, dass du die Stunden binnen der Frist nicht nachzuholen bräuchtest, sondern sofort in die tP gehen könntest.
Vorausgesetzt, dein FL lässt sich darauf ein.

Denn auch der hat seine Verantwortung und darf dich erst dann zur tP melden, wenn er reelle Chancen auf ein Bestehen sieht.
Möglich, dass er sich darüber durch einen Vortest überzeugen will.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?

Dass die Kinder

- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen

- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert

- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen