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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern boris
25.07.2010, 18:01 Uhr

führerschein kl a1

hallo,fahre seit 30 jahren unfallfrei,ob lkw,pkw,roller usw:habe mir 2009 einen 125ccm chopper zugelegt,weil eine fahrschule und ein polizeibeamter zu mir gesagt haben,das ich mit meinen grauen lappem von 1983 fahren dürfe.damit bin ich 6 monaten gefahren,nun habe ich die maschine abgemeldet,da ich später erfahren habe,das es ein stichtag von 1980 gibt.kann ich eine erweiterrung machen ohne die teorie!schließlich bringe ich die erfahrung mit.müste doch zumachen sein.

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25.07.2010, 23:01 Uhr

zu: führerschein kl a1

stichtag war der 01.04.80.
ohne prüfung in theo praxis geht nix.

mfg

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26.07.2010, 15:23 Uhr

zu: führerschein kl a1

Wann hast du denn deinen ersten Führerschein gemacht? Du schreibst einerseits, dass du seit 30 Jahren unfallfrei fährst (das wäre also seit 1980), andererseits hast du deinen grauen Lappen seit 1983.

Wenn du die Klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben hast, dann darfst du auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit