Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 12:40 Uhr

2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Beschreibung:
Ein mal mit 30 km/h zu schnell agO (80 Euro, 3P, kein Fahrverbot) und 5 Monate nach der Rechtsraft des Bußgeldbescheides noch einmal mit 35 km/h zu viel igO (160 Euro, 3 P 1 Monat) erwischt.....

Wie verhält sich da mit dem Fahrverbot? 1 Monat aus der igO Geschichte ist ja klar. Aber was ist mit § 4(2) BKatV? Werden dann daraus vieleicht 2 Monate?

Danke für Infos

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2010, 17:02 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Der Fall ist durchaus umstritten.

In der Regel ordnen die Behörden kein zusätzliches FV nach § 4 Abs. 2 an, wenn der einzelne Verstoß bereits mit einem FV geahndet wird.
Ausgeschlossen wäre das aber nicht. Des Sammelns von Erfahrungswerten wegen wären wir Dir für eine Rückmeldung sehr verbunden.

Sorry für die unbefriedigende Antwort.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 19:26 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

@Durban;

Dann werde ich mich mal melden, wenn der Bescheid eintrifft.
Bei der 2. Geschichte (igO) ist mein Kollege erst gestern gelasert worden.
Mal sehen, was daraus folgt.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
16.08.2010, 10:56 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Hier kommt die Auflösung zu dem oben beschreibenen Sachverhalt:

Im Bußgeldbescheid zur zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sind "die Voreintragungen im Verkehrszentralregister bußgelderhöhend berücksichtigt worden" und betragen insgesamt (statt den 160 aus dem Bußgeldrechner) nun 200 Euro plus 22,50 Gebühren.

Ein Fahrverbot von 1 Monat und 3 Punkte wurden natürlich ebenfalls "verhängt".

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.08.2010, 19:34 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Vielen Dank für die Rückmeldung!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Ãœberholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Grundstückseinfahrten

Bahnübergänge

Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen