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_Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Vorfahrt gewähren
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit Arbeitern auf der Fahrbahn
Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen
Mit Baumaterial auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?
Durch falsch eingesetzte Glühlampen
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch falsche Beladung
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