Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dicki
01.04.2010, 22:56 Uhr

Braucht ältere Person Moped Führerschein?

Hallo,

einem Bekannten von mir hat man erzählt das ältere Personen für das Moped 50ccm-45km/h keinen Führerschein brauchen.

Stimmt das? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?

Im Internet hab ich nur gefunden:

(Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder max. 50 ccm/bbH max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr genommen sind)

Aber das hat damit wohl nichts zu tun, oder?

Mein Bekannter ist 53 Jahre alt und hatte noch nie einen Führerschein gemacht, fährt Mofaroller 25 km/h.

LG von
Dicki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.04.2010, 09:20 Uhr

zu: Braucht ältere Person Moped Führerschein?

"ältere personen" - na dankeschön.

wer vor dem 01.04.80 schon 15 war, wie dein bekannter, brauch keine mofa-prüfbescheinigung.
er darf aber auch nur mofas (25km/h) fahren.
für alles was schneller ist, bedarf es eines führerscheins, egal wie alt man ist. war aber auch früher schon so.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.04.2010, 21:49 Uhr

zu: Braucht ältere Person Moped Führerschein?

»Wenn ja, wo kann man das nachlesen?«

Hier
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/mofa.
php

kannst du wenigstens nachlesen , dass dein Bekannter nicht mit 45 km/h durch die Gegend flitzen kann ....ähm darf. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Tee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Kaffee

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden