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10.01.2010, 22:24 Uhr

zu: nichtbeachten der vorfahrt

Hallo, willkommen im Forum.
Wenn Du (wie Du ja schreibst) zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit gewesen bist, so wird die Fsst erneut eine MPU -dieses mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung- fordern.
Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlage für die MPU ist dieses mal § 2a Abs. 5 a.E. StVG.
Ich persönlich finde diese Rechtsgrundlage (bzw. die zwingende MPU- Folge) für misslungen, aber meine Meinung zählt ja nicht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren