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10.01.2010, 22:24 Uhr

zu: nichtbeachten der vorfahrt

Hallo, willkommen im Forum.
Wenn Du (wie Du ja schreibst) zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit gewesen bist, so wird die Fsst erneut eine MPU -dieses mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung- fordern.
Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlage für die MPU ist dieses mal § 2a Abs. 5 a.E. StVG.
Ich persönlich finde diese Rechtsgrundlage (bzw. die zwingende MPU- Folge) für misslungen, aber meine Meinung zählt ja nicht.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Fahrbahnoberfläche

- Bereifung

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang