Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
12.12.2009, 14:09 Uhr

geschnitzter Stock im Auto

Ich habe in meinem Auto ein aus Holz selbst geschnitzten Stock . An der Spitze sind Schrauben mit Unterlagsscheiben reingehämmert , "damit das Holz gut austrocknet"

Ist das verboten ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.12.2009, 16:03 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

und was hat das mit auto zu tun?

das fällt unter das waffengesetzt und ist somit verboten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
12.12.2009, 17:29 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Es ist tatsächlich sodas Holz besser im Auto trocknet , da es langsamer trocknet wegen der Feuchtigkeit im Auto und somit kleine Rissbildungen vermieden werden.

Ich betrachte es eher als Ladung und nicht als Waffe , klar würde ich mich im Notfall damit verteidigen keine Frage . Nur würde mich intressieren ob ich mich strafbar mache wenn das Teil hinterm Sitz liegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.12.2009, 20:15 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Wenn du das Holz wegen der Gefahr der Rissbildung nur langsam trocknen willst, legst du es einfach in einen kühlen Raum (Keller) oder in einen Raum mit höherer Luftfeuchtigkeit (Bad).

Dass man zur besseren Trocknung Schrauben in die Spitze hämmert, habe ich allerdings noch nie gehört.

Hast du unter dem Fahrersitz vielleicht noch eine Axt, weil ihr das Klima im Auto so gut tut? Oder eine Walther P5, die ebenfalls im Auto ein ideales Raumklima hat?

Schmeiß das Ding einfach weg. Im Zweifelsfall hat dir dein Kontrahent schon das Nasenbein gebrochen, bevor du überhaupt zum Stock greifen konntest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
12.12.2009, 21:02 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Natürlich habe ich keine Axt oder ähnliches im Auto und hasse Gewalt !

Ich würde lediglich gerne Wissen ob das Teil unter das Waffengesetz fällt und ich deswegen Probleme bekommen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.12.2009, 21:06 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Ja, das Ding fällt unter das Waffengesetz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.12.2009, 09:48 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

... wie oben schon gesagt.

ein feuerlöscher fällt nicht unter das waffengesetz.........

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
13.12.2009, 19:26 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Dann müsste man ja auch alle Kataloge aus dem Auto entfernen .. zusammen gerollt sind das heftige Waffen... . Für mich ist das ein Stück Pflanze. Hat irgendjemand ein Gesetzesauszug wo ein Holzast als Waffe aufgeführt wird ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.12.2009, 19:35 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

ist ja etwas naiv was du da schreibst.
es gibt keine vorschrift das ein stück eisen verboten ist, trotzdem sind pistolen und messer verboten.
benzin ist sogar erlaubt, man darf es nur nicht in flaschen füllen und sie mit einen lappen verschliessen.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hallo0815
15.12.2009, 18:08 Uhr

zu: geschnitzter Stock im Auto

Also mein Holz trocknet auch ohne Schrauben und Unterlegscheiben.

siehe Waffengesetz §1 Abs. 2.2a und b

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.h
tml


Hier der Gesetzestext:

2.
tragbare Gegenstände,

a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

ALSO ZUM TEIL a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen

GESCHNITZTER HOLZSTOCK MIT SCHRAUBEN UND UNTERLEGSCHEIBEN ?

, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

NUN ZUM TEIL b)

die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


INSBESONDERE WEGEN IHRER BESCHAFFENHEIT!

GESCHNITZTER HOLZSTOCK MIT SCHRAUBEN UND UNTERLEGSCHEIBEN ?

Also ich bin der Meinung, es ist eine Waffe.

Was meint Ihr?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann bei mehrspurigem Abbiegen zu besonders gefährlichen Situationen führen?

Genaues Einhalten des Fahrstreifens

Zu schnelles Fahren

Fahrstreifenwechsel während des Abbiegens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 50 Liter

- 600 Liter

- 1 Liter