Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern amstom
04.12.2009, 02:35 Uhr

Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hey ihr!
Ich habe eine Frage, die ich mithilfe ehemaliger Beiträge nicht hinreichend beantworten konnte:
Ich habe meinen Führerschein in Sri Lanka gemacht, habe dort 8 Monate am Stück gelebt (und kann das auch nachweisen), war danach zwei Monate in Indien und bin am 7. Juni wieder eingereist nach Deutschland.
Ist es richtig, dass ich nach einem halben Jahr, d.h. ab dem 7. Dezember, mit diesem Führerschein nicht mehr in der EU fahren darf?
Nun die eigentliche Frage: Wenn ich aus der EU ausreise (zB für einen halben Ta in die Schweiz gehe) und wieder einreise, ist mein Führerschein dann wieder 6 Monate gültig?
Wenn ich nach Sri Lanka gehen sollte für ein paar Wochen und dort einen Internationalen Führerschein beantrage und damit dann zurück nach Deutschland komme, wie lange ist dieser Führerschein dann wiederum in der EU gültig?
Wie kann ich verhindern, eine zusätzliche Führerscheinprüfung hier machen zu müssen, um weiter fahren zu dürfen (durch geschicktes Ein- und Ausreisen)?
Ich bin eher grundsätzlich an einer Antwort interessiert, d.h. nicht, dass ich die deutsche Führerscheinprüfung umgehen möchte.
Vielen Dank für eure versierten Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.12.2009, 00:48 Uhr

zu: Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hallo.
Die Umschreibepflicht besteht, wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 FeV in Deutschland hast.
Daran ändert dann keine kurzfristige Ausreise nach Sri Lanka etwas, erst recht nicht ein halber Tag in der Schweiz.

Der internationale FS ist kein eigenständiges Dokument, sondern quasi nur eine "qualifizierte Übersetzung" des nationalen Führerscheins.
Daher wird dieser in Deutschland keine eigene Gültigkeit erhalten.

Durch "geschicktes Ein- und Aureisen" lässt sich die Umschreibung nicht umgehen, da nicht die Einreise, sondern der gewöhnliche Wohnsitz maßgebend ist.
Damit die 6- Monats- Frist des § 29 Abs. 1 FeV (die übrigens in begründeten Fällen auf ein Jahr verlängert werden kann) von neuem beginnt, musst Du also wieder Deinen gewöhnlichen Wohnsitz (vürpbergehnd) nach Sri Lanka verlegen- das heißt, Dich 6 Monate dort aufhalten.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Regel "rechts vor links" beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen