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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
26.11.2009, 00:16 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

Aber es ist doch nicht strafbar, wenn der Halter des Fahrzeuges den Bescheid bekommt und bezahlt. Oder ist der zur Aufklärung verpflichtet?

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26.11.2009, 01:09 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

Für wie blöde haltet ihr eigentlich die Strafverfolgungsbehörden?

Wenn sich jemand auf sein "Zeugnisverweigerungsrecht" beruft, weil er keinen Familienangehörigen belasten muss....
...wo werden sie dann suchen???????

Habt doch mal Eier in der Hose und steht zu dem Mist den ihr verzapft habt!

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26.11.2009, 10:24 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

zeig du mal mehr arsch in der hose
wenn dein vater die aussage verweigert, wird die rennleitung bei dir vor der tür stehen (oder einen bildabgleich beim amt vornehmen) und sich deine nase ansehen. zu verweigern ist also zwecklos.
aber soweit kannst du anscheinend nicht denken.

mfg

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26.11.2009, 14:00 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

Nachdem der TE nun sowohl Eier als auch Arsch in der Hose hat und der Rest hoffentlich auch vorhanden ist, könnte er folgendes machen, wenn der Vater bereit ist die Punkte zu übernehmen:

Hat der Vater bereits einen Bußgeldbescheid bekommen, dann einfach bezahlen. Er bekommt dann die Punkte.

Hat der Vater einen Anhörungsbogen bekommen, dann kann er sich darin einfach selbst als Fahrer angeben. Forscht die Behörde nicht weiter nach, dann bekommt er irgendwann einen Bußgeldbescheid, siehe vorherigen Absatz.

Nur wenn man bei der Bußgeldstelle merken sollte (anhand eines Fotoabgleichs), dass der Vater nicht der Fahrer gewesen sein, wird es etwas schwieriger. Bis dahin erst mal die obigen Varianten ausprobieren.

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26.11.2009, 14:24 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

»Geh besser mal zeitig ins bett und schreib ier nicht son mist!«

Den Mist hat ja wohl derjenige gemacht, der zu schnell gefahren ist.

Kleiner, es ist an der Zeit, endlich mal erwachsen zu werden.

Wer wie klein Blödi durch die Stadt heizen kann, der muss auch die Konsequenzen zu tragen bereit sein. Ansonsten bleibst Du besser im Kindergarten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2009, 18:50 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

»Ich dachte genau wie mondaz das das mit dem Ãœbertragen möglich ist.«

Ein förmliches "Übertragen" von Punkten oder Bußgeld gibt es natürlich nicht. Man kann aber dem Vater, wenn er den Bußgeldbescheid bekommen hat, nicht verbieten, dass er das Bußgeld einfach überweist. Ebenso ist er nicht dazu verpflichtet, dass er der Behörde mitteilt, dass er gar nicht der Fahrer war.

»Bzw Aussage verweigern weil Familienmitglied.«

Das darf der Vater machen, aber dann weiß die Behörde natürlich, wo sie den tatsächlichen Fahrer zu suchen hat.

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27.11.2009, 21:22 Uhr

zu: 24km/h zu schnell...

Ja, genau das meinte ich ja.

Bei mir waren es nur 15 Euro und keine Punkte, weil ich 10 km/h zu schnell war... aber wer fährt schon gern genau 30 auf einer Hauptverkehrssstraße. Ich nun schon...

Allerdings ist bei der Punktesache ja auch das Problem, dass wenn dein Vater nun noch einmal richtig Punkte selber einfahren sollte, er schnell in einen kritischen Bereich kommen kann. Wenn der selber mal zu schnell fährt, ist er sofort Wiederholungstäter. Ich würde also bei meinen Kindern das nicht machen, wenn ich auf den Führerschein angewiesen bin.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Bremsbereit sein

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße