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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern arthur1998
16.11.2009, 22:11 Uhr

Prüfung 1998 Volljährig 1999 trotzdem Klasse B

Guten Abend, habe folgendes Problem mit meinem Führerschein.

Habe am 14.12.1998 Die praktische Prüfung für Klasse 3 abgelegt und bestanden, Theoretische eine Woche vorher also ca. am 07.12.1998 auch bestanden.

Bin aber erst am 02.01.1999 Volljährig geworden. Der Führerschein wurde am 06.01.1999 ausgestellt ohne BE C1 C1E.

Damals auf anfrage beim Straßenverkehrsamt = Das ist halt so! Mich hat es leider auch nicht weiter gejuckt. Nun hat Leider mein Arbeitgeber die Fahrzeugflotte geändert wo nur noch Fahrzeuge mit 7,5t vorhanden sind.

Ist es möglich irgendwie an die fehlenden Klassen BE C1 C1E heranzukommen ohne den Führerschein dafür neu zumachen? Weil gelernt und Prüfung abgelegt wurde ja mit dem wissen zum führen von Fahrzeugen bis 7,5t. bzw. alte Klasse 3.

Ich kann es irgendwie nicht einsehen das die, die ihren Arsch nicht hoch bekommen haben und vor dem 01.01.1999 volljährig geworden sind, bis Mitte 1999 zeit hatten den alte 3er zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Weninger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2009, 18:58 Uhr

zu: Prüfung 1998 Volljährig 1999 trotzdem Klasse B

Den Umfang der alten Klasse 3 hättest du nur bekommen, wenn du den Antrag noch 1998 gestellt hättest (das trifft ja zu) und auch noch 1998 das Mindestalter erreicht hättest (das trifft leider nicht zu). Deswegen ist es korrekt, dass du nur die Klasse B hast. Daran kann man nachträglich auch nichts mehr ändern, d.h. du müsstest die Fahrerlaubnis normal erwerben, mit Theorie- und Praxis-Ausbildung und -Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern arthur1998
17.11.2009, 23:05 Uhr

@ Georg_g

Das verstehe ich ja alles soweit!?

Aber ich habe ja nicht nur den Antrag 1998 gestellt, sondern auch die Prüfung 1998 abgelegt.

Oder konnte man den Antrag erst nach bestehen der Prüfung stellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.11.2009, 01:12 Uhr

zu: Prüfung 1998 Volljährig 1999 trotzdem Klasse B

»Aber ich habe ja nicht nur den Antrag 1998 gestellt, sondern auch die Prüfung 1998 abgelegt.«

Du hattest das Mindestalter aber erst am 02.01.1999 erreicht. Damit fehlte einfach eine der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen. um noch andere Klassen als nur die Klasse B zu erteilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
19.11.2009, 21:52 Uhr

zu: Prüfung 1998 Volljährig 1999 trotzdem Klasse B

Jap genau so sieht es aus!!!!

Außerdem hast du nix in der Theorie gemacht, was mit dem heutigen C1 oder C1e führerschein zu tun hat!!!

Daher müßtest du also einen neuen führerschein für diese klasse beantragen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h