barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr
Wiederholungstäter
Hallo zusammen,
kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.
Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)
Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...
Vielen Dank im Voraus
julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr
zu: Wiederholungstäter
Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!
Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!
nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr
nichts gelernt
Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.
Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr
Kein Ermessen!
Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.
Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.