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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timme28
08.11.2009, 19:21 Uhr

Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

Hey Leute!

Ich möchte gerne eine zusätzliche Begleitperson eintragen lassen. Allerdings muss ich mit dieser Person schon schon am DI fahren und vorher hat das Straßenverkehrsamt nur in meiner Schulzeit geöffnet!

Jetzt ist meine Frage: Muss ich, also der Führerscheinhalter, unbedingt dabei sein um die zusätzliche Person eintragen zu lassen oder kann ich auch eine schriftliche Einwilligung und die nötigen Unterlagen der Person mitgeben die dort hin geht?

Grüsse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.11.2009, 09:45 Uhr

zu: Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

So schnell geht es gar nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken