Matthias18
24.09.2009, 21:20 Uhr
Beschleunigungsstreifen für "Einfahrt auf gelbe Autobahn"
Hallo,
habe momentan eine Frage die mich beschäftigt. Bei mir in der Nähe gibt es eine autobahnähnliche Straße sogenannte "gelbe Autobahn" wie ich erfahren habe. Auf diesen darf man ja soweit nichts anders angegeben ist, also Begrenzungen z.B. 80 auch 140, 150 oder auch 160 fahren, oder? Wie ist es auf dem Beschleunigungsstreifen? Könnte man diesen in voller Länge ausnutzen also z.B. auf diesem mit 160 auf die Autobahn einfahren. OK, ich übertreibe ein wenig aber rein theoretisch?
Außerdem wie ist es wenn man aus einem Ort in dem 50 gilt herausfährt, nach dem Ortsschild kommt gleich ein 60er Schild und 20 m weiter kann man von der Bundesstraße nach rechts auf die "gelbe Autobahn" abbiegen, und kommt auf dem Beschleunigungsstreifen herunter. Das 60er Schild müsste ja dann "uninteressant" sein, weil es ja dann nur für den weiteren Verlauf der Bundesstraße gilt, oder?
Grüße
Georg_g
24.09.2009, 21:51 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen für "Einfahrt auf gelbe Autobahn"
Ob es sich um eine Kraftfahrstraße handelt, spielt für dich als Pkw-Fahrer keine Rolle. So schnell fahren wie auf einer Autobahn darfst du, wenn entweder eine bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen vorhanden ist (z.B. eine Leitplanke) oder wenn es mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung gibt.
Das erwähnte 60er Schild gilt nicht mehr, wenn du die Strecke verlassen hast, also abgebogen bist.
diezge
24.09.2009, 22:12 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen für "Einfahrt auf gelbe Autobahn"
Das meine ich doch auch, dass das nicht von der Kraftfahrstraße abhängt. Eine Kraftfahrstraße kann auch nur eine Spur pro Richtung und keine bauliche Trennung haben, also wie eine normale Straße sein. Und dann gilt dort 100 km/h.
Gruß,
diezge