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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FrankBarth
08.09.2009, 09:29 Uhr

Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

Hallo zusammen,

ist es möglich, die Höchstgrenze von 3,5t (früher bei Klasse 3 = 7,5t) um "ein paar Tonnen" zu erweiteren/erhöhen, ohne einen LKW-Führerschein machen zu müssen?
Oder bin ich auf die Max.-Grenze für immer und ewig von 3,5t festgelegt?

Vorab vielen Dank für Antworten, Grüße,

Frank Barth

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2009, 10:38 Uhr

zu: Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

du bist "für immer und ewig" auf die grenze festgelegt (anhänger nicht gerechnet). oder du machst klasse c1.
ist ja auch sinn und zweck der klasseneinteilung.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Als Ãœberholsignal