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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FrankBarth
08.09.2009, 09:29 Uhr

Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

Hallo zusammen,

ist es möglich, die Höchstgrenze von 3,5t (früher bei Klasse 3 = 7,5t) um "ein paar Tonnen" zu erweiteren/erhöhen, ohne einen LKW-Führerschein machen zu müssen?
Oder bin ich auf die Max.-Grenze für immer und ewig von 3,5t festgelegt?

Vorab vielen Dank für Antworten, Grüße,

Frank Barth

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2009, 10:38 Uhr

zu: Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

du bist "für immer und ewig" auf die grenze festgelegt (anhänger nicht gerechnet). oder du machst klasse c1.
ist ja auch sinn und zweck der klasseneinteilung.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Regel "rechts vor links" beachten

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren