carhol
04.09.2009, 21:11 Uhr
zu: Thaiführerschein in Deutschland
natürlich nicht.
fährst du doch, ist es eine straftat die u.a. auch mit einzug des fahrzeuges geandet werden kann.
mfg
to
06.09.2009, 01:38 Uhr
zu: Thaiführerschein in Deutschland
Hallo? Ich begreife schon die Frage nicht.
Zuerst gefährdest Du hier in Deutschland durch Fahren unter Alkoholeinfluss Dein eigenes und fremder Leute Leben.
Folgerichtig entzieht man Dir
a) zur Vermeidung weiterer Gefährdung von Unbeteiligten und
b) zur Strafe für Dein Fehlverhalten
die deutsche Fahrerlaubnis.
Selbst wenn Du noch hundert andere Führerscheine aus irgendwelchen Bananenrepubliken besitzen magst:
Hier ist Deine Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr definitiv nicht mehr erwünscht.
DaRealAd
07.09.2009, 23:53 Uhr
zu: Thaiführerschein in Deutschland
1) Eine ausländische Fahrerlaubnis ist nur unter gewissen Bedinungen in Deutschland gültig. (Z.B. darf kein deutscher Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbes bestanden haben und nachdem ein Wohnsitz in Deutschland begründet wird, gilt die FE nur auf 6 Monate befristet). Daher vermute ich, dass deine Thai-FE sowieso hierzulande überhaupt keine Gültigkeit mehr hat.
2) Wenn dir eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürftest du auch mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis nicht fahren und müsstest ggf. eine Nutzungserlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen.
3) Ob du in Thailand noch fahren darfst, bestimmt sich nach dem dortigen Recht. Darauf hat der Entzug der deutschen FE aber vermutlich keinen Einfluss, solange deine Thai FE noch hast.
josh33
12.09.2009, 11:02 Uhr
Danke
Echt mal ne nette Antwort.Nicht so wie die zwei Vollpfosten davor.
carhol
13.09.2009, 07:44 Uhr
zu: Thaiführerschein in Deutschland
ein vollpfosten zum anderen: ob te überhaupt verstanden hat was darealad geschrieben hat ?