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Andreas Wismann
31.08.2009, 17:19 Uhr
StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Hi,
bin gerade auf Hochtouren bei den Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Ich hoffe, wenigstens den StVO-Teil mit den neuen Anlagen bis morgen fertigzustellen. Der Bußgeldkatalog kommt dann spätestens bis Anfang nächster Woche hinzu. Diesmal war's ja fast so viel Arbeit wie Neuschreiben.
Bin ja mal gespannt, ob Rolf auf verkehrsportal.de bis morgen mit der StVO fertig ist...
@Rolf, mein Angebot zur gemeinsamen Datenbank-isierung der Gesetzestexte steht noch!
Ach, und noch etwas:
Nach einigen Telefonaten mit unserem Internetprovider steht nun fest, dass die FAHRTIPPS auf einen größeren Server umziehen müssen, und zwar recht bald. Der alte platzt aus allen Nähten. Ihr werdet in letzter Zeit diverse Male miterlebt haben, dass die Seite nicht erreichbar war, teilweise zur besten Sendezeit für mehrere Stunden.
Und deshalb wird es wahrscheinlich schon in der ersten Septemberwoche einen Umzug auf einen eigenen Server geben. Dabei könnte es ein wenig "knirschen", und das Forum ist möglicherweise für einen Tag nicht vernünftig benutzbar - ich hoffe, dass der Provider mir den Termin genau mitteilt, damit der Umzug möglichst wenig Reibung erzeugt.
Und direkt danach kümmere ich mich um den geänderten Prüfungsfragenkatalog ;-)
Bis in Kürze,
Ihr und Euer Webmaster
Andreas
Georg_g
01.09.2009, 00:13 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
»Diesmal war's ja fast so viel Arbeit wie Neuschreiben.«
Ja, es ist schon erstaunlich, wie sehr sich der Text einer Rechtsvorschrift ändern kann, obwohl der Inhalt in weiten Teilen unverändert ist. Das ist wie bei den Hütchenspielern: "Wo ist das Parkverbot an Bushaltestellen, Hut 1, Hut 2 oder § 3"?
»Ihr werdet in letzter Zeit diverse Male miterlebt haben, dass die Seite nicht erreichbar war ...«
Ja, in der Tat.
Eine Frage zur vielen Schreibarbeit und zur "Datenbankisierung" der StVO: Warum wartet man, faul wie der Mensch ja ist, nicht einfach ab, bis morgen oder übermorgen bei bundesrecht.juris.de oder gesetze-im-internet.de die neue StVO verfügbar ist und macht das Ganze dann per copy & paste?
Andreas Wismann
01.09.2009, 02:31 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
»und man (der Webmaster) selbst die Tippfehler machen möchte«
Und weil die Schreibfehler im Originaltext des Gesetzgebers auch nicht sein müssen. Da bin ich eigen. Der höchstselbige Erfinder der Rechtschreibreform müsste eigentlich besser wissen, was er da formulieren tut ;-)
Und wegen der Bilder. Die kann man leider nicht mit Copy paste in die Datenbank schreiben, sondern da sind ein paar Grafikarbeiten vonnöten.
Wird aber leider heute nichts mehr mit dem 1.9., eben weil zu viele Bilder neu erstellt werden müssen. Termin ganz knapp verfehlt.
Gute Nacht bis morgen!
Andreas Wismann
01.09.2009, 15:28 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Okay, hab's doch noch geschafft!
Georg_g
01.09.2009, 19:11 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Die dreistreifige Bake fällt nicht weg, nur das dazugehörige Gefahrzeichen "beschrankter Bahnübergang".
Georg_g
01.09.2009, 19:19 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Tippfehler in § 7a Abs. 3 Satz 2 StVO: Stock(t)
Georg_g
01.09.2009, 19:23 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
In § 10 StVO: 326.1 statt 325.2
Georg_g
01.09.2009, 19:24 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Noch mal § 10 StVO: 243.1 statt 242.2
Georg_g
01.09.2009, 19:30 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
§ 13 Abs. 2 Satz 1 StVO: "ist das Halten nur erlaubt" statt "ist das Halten und Parken nur erlaubt".
Georg_g
01.09.2009, 19:45 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
§ 31 Abs. 1 Satz 1 StVO: "Spiele" statt "Spiel".
So, für heute Feierabend. ;-)
Was bedeuten eigentlich die roten Ziffern oben auf jeder Seite?
Georg_g
01.09.2009, 21:22 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Wie jetzt? War an meiner obigen Korrektur etwas falsch oder was meinst du?
Einfache Merkregel: Anfang- und Ende-Zeichen tragen jetzt die gleiche Anfangsnummer und unterscheiden sich durch die Ziffer nach dem Punkt (Anfang: XXX.1, Ende XXX.2)
Georg_g
01.09.2009, 22:00 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
In der Fahrtipps-Fassung lautet der § 10 StVO so:
"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 243.1), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 326.1) auf die Straße ..."
Richtig wäre aber:
"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße ..."
Andreas Wismann
01.09.2009, 23:08 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
»Gibt es da eine "Nachbesserung"?«
Zunächst einmal danke für die Fehlerhinweise! Es ist immer schlecht, wenn man erstens selbst und zweitens nachts korrekturliest.
Als nächstes müssen die anderen "Werke" fertiggestellt werden, sprich Bußgeld- und Fragenkatalog. Die wesentlichen Änderungen werden natürlich wieder in Form von kleineren Artikeln präsentiert (damit habe ich heute schon begonnen). Aber diesmal war's tatsächlich zu knapp mit dem Termin, als das alles gleichzeitig hätte fertig werden können.
Hinniwilli
02.09.2009, 11:08 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
§37(2)6.
Hier wäre ein Zusatz hilfreich, dass der § erst 2012 in Kraft tritt.
"§ 53 Inkrafttreten
(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten."
Georg_g
03.09.2009, 18:09 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
§ 39 Abs. 3 Satz 2: "regel"
§ 43 Abs. 1 Satz 1 "sowie Leitpfosten" statt "sowie Leiteinrichtungen"
§ 49 Abs. 3 Nr. 4: "ein durch (ein) Vorschriftzeichen"
Andreas Wismann
03.09.2009, 18:42 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Ist das jetzt wenigstens ein gutes Zeichen, dass Du schon bei § 49 angekommen bist?
Danke Dir, Georg.
Georg_g
03.09.2009, 19:41 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
Ja, bis dahin bin ich gekommen. Das Korrekturlesen war aber alles andere als gründlich. Insbesondere die Passagen, die sich nicht geändert haben, habe ich nur überflogen oder sogar ganz übersprungen. Und die Rechtsvorschriften, die sich zusammen mit der StVO geändert haben, habe ich auch nicht kontrolliert (oder sind die sowieso noch nicht geändert?).
Andreas Wismann
03.09.2009, 19:57 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
»oder sind die sowieso noch nicht geändert?«
Das sagt mir, dass Du die "neue Seiten"-Seite noch nicht gefunden hast. Du findest sie über das Infos (C)-Symbol rechts oben, dann "neue Seiten" anklicken. Dort sind immer alle geänderten FAHRTIPPS-Seiten gelistet.
Nach dieser Erfahrung mit der StVO-Änderungen und meinen tipfpehlern bastle ich übrigens an einem effektiven Korrekturverfahren... Es hat was mit Vorlesen zu tun.
Oh, ich sehe gerade, dass die offiziellen Webseiten unserer Bundesregierung zum Großteil gar nicht auf dem aktuellen Stand 1.9. sind. Aber vielleicht lesen die einfach länger Korrektur, bevor sie's online stellen :-)
Georg_g
03.09.2009, 20:42 Uhr
zu: StVO-Änderungen zum 1.9.2009 und Sonstiges
»Das sagt mir, dass Du die "neue Seiten"-Seite noch nicht gefunden hast.«
Um Gottes Willen, ist das viel Zeugs. Da muss ich auf das Korrekturlesen dankend verzichten. ;-)
Korrekturverfahren mit vorlesen? Hmm, wie funktioniert das denn? Hat man erst mal zwei Online-Ausgaben zusammen (die nicht auf dem gleichen "händischen" Autor basieren), kann man ein Textverarbeitungsprogramm nehmen, um die beiden Versionen zu vergleichen. Dann sollten Abweichungen auf jeden Fall erkennbar sein.
»Oh, ich sehe gerade, dass die offiziellen Webseiten unserer Bundesregierung zum Großteil gar nicht auf dem aktuellen Stand 1.9. sind.«
Das Verkehrsportal hat auch noch die alte Version. Bei fahrschule.de wird zwar "Stand 1. September 2009" versprochen, das stimmt aber derzeit noch nicht. Insofern ist fahrtipps.de wohl derzeit die einzige aktuelle Seite ...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss warten
Das Mofa muss warten
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