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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
15.08.2009, 10:09 Uhr

Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hello!
Ich habe grad meinen internationalen Fuehrerschein in Kenia gemacht, bin erst seit 1 Monat hier und werde auch mehr als die geforderten 185Tage im Ausland sein.

Frage> Wenn ich im Dezember nach Deutschland kommen wuerde, duerfte ich dort ein Fahrzeug fuehren? Mein Wohnsitz wird weiterhin in Kenia bleiben. Die 185Tage sind dann allerdings noch nicht erreicht, werden es im Laufe meines Aufenthalts auf jeden Fall.

Geht das?

Frage 2> Wie muss ich gegenueber den dt. Behoerden versichern, dass ich nicht in Deutschland gemeldet war? Reicht da eine Bestaetigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Fuer eure kompetente Hilfe bin ich euch dankbar.

Viele Gruesse

Der Franz

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15.08.2009, 18:26 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo, willkommen im Forum :)

Beim Stichwort "Kenia- Führerschein" klingelten zunächst bei mir alle Alarm- Glocken, wenn Du aber tatsächlich in Kenia Deine FE erworben hast, war das wohl "blinder Alarm".

Relevant für Dich ist zunächst § 29 Abs. 1 FeV.
Demnach dürfen Inhaber einer ausländischen FE diese 6 Monate lang in Deutschland benutzen.

Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 jedoch gilt diese Berechtigung nicht für FE- Inhaber, die zum Zeitpunkt der FE- Erteilung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.

Gemeint ist damit der "tatsächliche" Wohnsitz, also nicht das, was formal auf dem Blatt steht (§ 7 FeV).
Die Meldebescheinigung und auch die Bescheinigung des AG sind aber wertvolle Nachweise, dass Du Deinen "Lebensmittelpunkt" in Kenia hast.

Wenn Du irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehst, kann die kenianische FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in eine deutsche FE umgeschrieben werden.

mfG
Durban

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16.08.2009, 15:29 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo Durban,

vielen Dank fuer deine Antwort. Ganz sicher, ob ich dann jetzt im Dezember in Deutschland in ein Auto stiegen kann, bin ich mir aber immer noch nicht.

Mein tatsaechlicher Wohnsitz ist ja derzeit Kenia. Die Frage war ja, ob ich, dann im Urlaub in Deutschland, trotz der noch nicht eingehaltenen 185 Tage (die ja aber in jedem Fall erreicht werden) fahren kann.

Koenntest du darauf nochmal eingehen?

Ich danke herzlich und schicke schoene Gruesse aus dem warmen Kuesten-Kenia.

Der Franz

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf Wintersportler achten

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen