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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnervogel
17.07.2009, 20:05 Uhr

Prüfauftrag mit Vorbehalt

Hallo Zusammen,

bin neu hier und habe gerade meine Prüfungen in Klasse A (unbeschränkt) bestanden - bin Besitzer Klasse BE,CE,MLT schon seit 20 Jahren. Aufgrund einer Aussage eines Unfallgegners (welcher MIR bereits Anfang diesen Jahres aufgefahren ist) liegt leider ein Straftatbestand gegen mich vor (wird seit einiger Zeit von den Anwälten versucht zu klären...) . Deshalb hat die Führerscheinstelle mir den Prüfauftrag nur unter Vorbehalt erteilt, d.h. ich konnte die Prüfungen ablegen, bekomme aber solang' keinen Führerschein ausgehändigt, wie die Sache nicht vom Tisch, bzw. durch abschließenden Bescheid erledigt ist. Da sich das bestimmt noch einige Zeit hinzieht, wird die MotorradSaison2009 für mich vorbei sein. Weiß einer von Euch, ob ich einen vorläufigen, vorübergehenden, befristete Erweiterung um Klasse A o.ä. bekommen kann? Hat jemand einen ähnlichen Fall auf dem Schirm?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 20:26 Uhr

zu: Prüfauftrag mit Vorbehalt

Die Führerscheinstelle wartet den Ausgang des Strafverfahrens ab und erteilt vorher die Fahrerlaubnis nicht. Daher wird vorher auch kein vorläufiger Führerschein ausgestellt, denn mit diesem würde die FE der Klasse A ja auch als erteilt gelten.

Du solltest versuchen, den Ausgang des Strafverfahrens zu beschleunigen. Welche Möglichkeiten es da geben könnte, wird dir dein Anwalt sagen können.

Ich frage mich aber gerade, um welchen Straftatbestand es geht, wenn ein anderer dir draufgefahren ist ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt