Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
11.07.2009, 11:31 Uhr

Mit b-17 betrunken moped fahren

Ich hatte 0,48 promille und bein in diesem zustand moped gefahren. Also ein 50er. Ich fahren es mit dem b-17, da man ja mit dem b-17 uneingeschränkt L,M,S fahren darf. Was hab ich zu befürchten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
11.07.2009, 11:36 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

und sorry wegen dem vertippen  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.07.2009, 13:06 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Hallo.

Um etwas zu Deinem Fall sagen zu können, müsstest Du ein wenig mehr Details liefern;

- Warum bist Du aufgefallen? Normale Verkehrskontrolle oder gab es Fahrauffälligkeiten?
- Wurde Dein Führerschein einbehalten?
- Musstest Du in ein großes, stationäres Gerät pusten oder wurde sogar Blut abgenommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
11.07.2009, 13:27 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

danke für die schnelle Antwort.
Wir feierten an einem Grillplatz. Nebenan war eine Downhillstrecke für Fahrräder auf welcher wir gefahren sind. Hier kommt Abends die Polizei öfter vorbei, dass nicht zu viel Dreck am Grillplatz gemacht wird. Und denen sind wir eben direkt in die Häde gelaufen. Erst Alkomat, dann aufs Revier und an dem stationären gerät gepustet. Unseren Führerschein, Fahrzeugschein etc haben wir wiederbekommen.
uns wurde gesagt dass sich das Landratsamt wegen des Führerscheins meldet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.07.2009, 14:02 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

In dem Fall bekommst du 2 Punkte in Flensburg, musst ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro bezahlen und musst an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.

Eine Sache solltest du allerdings prüfen lassen, weshalb ich hier einen Anwalt empfehlen würde:

»Nebenan war eine Downhillstrecke für Fahrräder auf welcher wir gefahren sind.«

Ist das eher ein Trampfelpfad durch den Wald? Möglicherweise handelt es hierbei nicht um eine öffentliche Straße.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.07.2009, 14:11 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Dann klingt es so, als wartet "nur" eine Ordnungswidrigkeit auf Dich.

Ich habe deshalb nach gefragt, weil unter bestimmten Umständen eine Trunkenheitsfahrt bereits ab 0,3 0/00 als Straftat verfolgt werden kann, das wäre eine ganz andere Schublade und man würde bezüglich der Strafe in ganz anderen Kategorien denken.

Insofern Glück gehabt; das nächste Glück bei Dir ist, dass es nur 0,48, und nicht etwa 0,5 0/00 sind, denn dann wäre ebenfalls die Strafe deutlich höher.

Vermutlich werden Dir nun folgende Sanktionen drohen:
- Bußgeld 250 Euro
- 2 Punkte im VZR

ferner:
- Der Bußgeldbescheid wird mit 23,50 Euro in Rechnung gestellt
- Da Du noch in der Probezeit bist, wird ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet; die Probezeot wird um 2 Jahre verlängert.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.07.2009, 14:11 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

@Georg: Klingt aber dennoch nach öffentlichem Verkehrsraum!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
11.07.2009, 15:48 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Vielen, vielen Dank.
Ich weiß dass ich da noch Glück hatte, denn emin freund hatte genau 0,5 Promille, was er sehr ärgerlich fand   
Aber was ist mit meiner Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren?
wird diese eingezogen ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
11.07.2009, 15:49 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Also es war kein Waldweg, des is so en öffentlicher Sportpark mit Spielplatz etc.
also ich denk nicht dass es was bring da noch en Anwalt zu beschäftigen.
Da ich aber einen Rechtsschutz habe, wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.07.2009, 18:06 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Wenn der Sportpark öffentlich zugänglich und nicht komplett umzäunt ist, so handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum.

Ob Du einen Anwalt einschaltest oder nicht musst Du natürlich selbst abwägen.
Natürlich ist es ein gutes Gefühl, sich fachmännisch vertreten zu lassen.
Andererseits gibt es an der Geschichte nicht viel zu rütteln: Die Alkoholkonzentration steht beweissicher fest, Du bist als Fahrer identifiziert; der Fall ist also ziemlich klar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
15.07.2009, 20:07 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Ich denke dann werde ich das mit dem Anwalt lassen.. aber weiß jemand was mit meinem B-17 passiert ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.07.2009, 16:39 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

So wie es sich hier liest wird damit nichts passieren   - ich weiß es aber auch nicht genau.

Ich kann dir aber nur empfehlen, einfach mal einen Anwalt zu fragen. Du sagst ja, dass du Verkehrsrechtsschutz hast - also hast du zumindest mal eine kostenlose Erstberatung und dann wird entschieden, ob der Fall weiter verfolgt wird oder ob die Versicherung es nicht übernimmt.

Wenn die Versicherung es übernimmt zahlen sie dir (jedenfalls ist das bei mir so) alles. Also den Anwalt und alle Gebühren die wegen dem Widerspruch noch anfallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
21.07.2009, 23:02 Uhr

zu: Mit b-17 betrunken moped fahren

Ok vielen, vielen dank

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Haltlinie

In Höhe der Ampel

An der Sichtlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren