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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peggynena
05.07.2009, 19:47 Uhr

fahren ohne tüv in der probezeit

Hallo , habe mal ne frage ich bin noch in der probezeit und der tüv ist abgelaufen . was kann mir denn da passieren wenn ich erwischt werde

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05.07.2009, 21:57 Uhr

fahren ohne tüv in der probezeit

danke .
der tüv wäre im mai gewesen , also muss es schnellstens zum tüv . wenn mir diese strafe droht .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
06.07.2009, 11:07 Uhr

zu: fahren ohne tüv in der probezeit

Indem noch Reparaturen zu machen sind, die noch nicht erledigt werden konnten, die den TÜV gefährden könnten, aber keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Autos haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
06.07.2009, 11:36 Uhr

zu: fahren ohne tüv in der probezeit

Dann ist man seine 90 Eus aber auch schon los und muss 10 fürs nochmal kommen bezahlen, hinzu kommen Zeitaufwand etc :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Auroraalpha
19.07.2009, 23:35 Uhr

zu:Fahren ohne Tüv in der probezeit

Grüße Allerseits,hätte zu der frage diesbezüglich des Fahrens mit einen Kraftfahrzeuges wo der Tüv termin bereits 3 Monate zurück liegt.Der Wagen der dringend zum Tüv muss gehört meinen Eltern,ich besitze mein Führerschein gerade mal nen Monat und denke garnicht erst daran mit das Fahrzeug zu fahren.Meine Eltern entgegen sagen,das ich ruhig mit dem Fahrzeug noch fahren könne,mir nix ausser ne verwarnung einhandeln würde,einer meiner verwandten hingegen sagt ich soll mich nicht überreden lassen so manchen einkauf mit dem wagen zu erledigen da ich als Fahranfänger also noch in Probezeit so richtig ein ,,gescheuert´´ bekomme wenn se mich erwischen und nen bußgeld wie aufbauseminar und ne Probezeitverlängerung rein bekomme.Habe bis jetze das Fahrzeug nicht geführt.Und so manchmal wenn meine Eltern mich fragen ob ich so manchen einkauf ect schnell erledigen soll,und ich gleich darauf nein sage das ich das fahrzeuge ohne tüv im strassenverkehr nicht führen werde gleich stutzig und sauer werden das ich das Fahrzeug wegen des abgelaufenen Tüv`s nicht fahren werde.Nu möcht ich nochmal sicher gehen und euch nochmal fragen.Also ich sollte am besten den Wagen weiterhin nicht anrühren solange der nicht durch den Tüv ist,und meine Eltern mit den einkaufsbitten weiterhin blocken,mein verwandter sagte zu mir es ist mein Führerschein und nicht den derer deine Eltern,und ich sollte weiterhin nicht auf sie hören,egal obs stress gibt oder nicht. Auf einem Aufbauseminar ect hab ich keine lust und Teuer is des auch noch ;).Da informier ich mich lieber noch einmal richtig bevor ich einen großen fehler begehe.
LG:Auroraalpha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hollywood
20.07.2009, 00:23 Uhr

zu: fahren ohne tüv in der probezeit

Grüß Gott,

mach dir keinen Kopf. Ich fahre nun schon seit Ende April ohne TÃœV rum. Wenn dir die Bullen kommen, einfach sagen, du warst ne Weile im Krankenhaus oder du warst in Afrika und hast es leider vergessen. Das glauben die meist und lassen dich mit ner Verwarnung davonkommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
20.07.2009, 23:04 Uhr

zu: fahren ohne tüv in der probezeit

Ich verstehe nicht, wieso der Wagen nicht eben durch den TÜV geht... wenn er den TÜV nicht schaffen würde, solltest du in Interesse deiner eigenen Gesundheit eh nicht mehr mit ihn fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peggynena
22.07.2009, 03:52 Uhr

fahren ohne tüv in der probezeit

also ich wusste schon wann der termin ist oder war . mein mann hat an dem auto alles selber gemacht und ist fast fertig deswegen konnte ich nicht zum tüv . habe ihn nicht vergessen aber ich fahre auch nicht mehr bis kein tüv da ist also leute in der probezeit lasst die finger davon gibt ne probezeitverlängerung bußgeld nen punkt und der halter des autos bekommt och eins auf den deckel habe mich erkundigt .

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 50 Liter

- 600 Liter

- 1 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist