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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern punzel
29.06.2009, 12:33 Uhr

Vorfahrtsverstoß-wie viel Bußgeld?

Hallo,

und zwar ist m ir folgendes passiert. In dem Ort in dem ich wohne ist eine Baustelle gewesen, die eine Ampel hatte(da es hier kurzzeitig nur einspurig ist). An dieser hab ich gewartet und bin als ich grün hatte gefahren. Die Ampel ca. 50 Meter weiter war abgehängt, also außer Betrieb (wegen der Baustellenampel) . Deswegen galt hier nun rechts vor links, was ich nicht wahrgenommen hab...so eine Angewohntheit wenn grün ist fahr ich immer geradeaus durch...nur galt die Baustellenampel eben nun hierfür nicht. Ich hab also ganz klar einen Vorfahrtsverstoß begangen, keine Frage. Zum Glück konnte ich noch etwas ausweichen und es war nur ein wenig Blechschaden. Die Polizei wurde gerufen und der Polizist meinte, da das eine eine Hauptstrasse ist kann er das Bußgeld nicht gleich kassieren (was 35 Euro gewesen wären). Ich fragte was denn dann nun auch mich zukommt und er sagt um die 50 Euro, mehr nicht. Nun hab ich den Bußgeldbescheid bekommen...nach nichtmal 2 Wochen, sehr schnell ;) und es sind 108,50 Euro und 2 Punkte!! Ganz toll!:( Ich weiß ich hab den Fehler begangen, keine Frage...aber kann das stimmen das das nun auf einmal so teuer ist? Und die Polizei musste da auch erst selbst gucken wie das da nun geregelt ist und meinte das ist eine ganz doofe Ecke...als sie da standen sind fast schon wieder zwei Unfälle passiert...aber geändert ist da noch nichts...

Wäre froh, wenn jemand Ahnugn hätte!

Lg, punzel

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29.06.2009, 21:41 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß-wie viel Bußgeld?

Hallo.

Zunächsteinmal zum Sachverhalt: Wir ist die Konstellation nicht ganz klar.
War die Kreuzung noch innerhalb des Baustellenbereichs oder dahinter?

Ich verstehe nicht, warum an der Kreuzung rechts- vor- links gegolten haben soll; wenn die LZA außer Betrieb ist, gelten die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen.
An jeder Ampelkreuzung müssen solche angebracht sein, eine rechts- vor- links- Konstellation wäre an einer solchen Stelle unzulässig.

Ferner ist von Belang, ob die Baustellenampel direkt an der Ampelkreuzung stand. M.E. dürftest Du in diesem Fall zumindest bedingt von einem Vorrecht gegenüber dem Querverkehr ausgehen.

Zu Bestrafung:
Ein Vorfahrtsverstoß liegt immer im Bußgeldbereich. Ein Verwarngeld (bis 35 Euro) sieht der Bußgeldkatalog für einen Vorfahrtsverstoß nicht vor.
Ein Verwarngeld konnte hier also nicht verhängt werden.

Viele Polizeibeamte kennen sich mit den einzelnen Bußgeldhöhen und anderen Sanktionen nicht gut aus, ist ja auch nicht deren Baustelle.
Ich vermute mal, dass Du in die "108,50", von denen Du schreibst, die Gebühren und Auslagen eingerechnet hast.
Die musst Du natürlich abziehen, um auf die Höhe des Bußgeldes zu kommen; die Gebühren fallen bei jedem Bußgeldbescheid an und betragen normalerweise 23,50 Euro.

Das macht mich jedoch stutzig: Wenn ich von 108,50 Euro 23,50 Euro abziehe, komme ich auf eine Bußgeldhöhe von 85 Euro, was sehr unüblich wäre; denn ein solches Bußgeld entspricht nicht den Regelsätzen des Bußgeldkataloges.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog (der Polizist hatte wohl noch den alten im Kopf) müsste allein das Bußgeld 100 Euro betragen.

Kannst Du mal die §§ angeben, die auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sind? Das wäre hilfreich, dann könnte man auch etwas dazu sagen, ob das Bußgeld rechtmäßig ist.

Bist Du eigentlich noch in der Probezeit?

mfG
Durban

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30.06.2009, 20:02 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß-wie viel Bußgeld?

Hallo Durban,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Die Kreuzung lieht etwa 50 Meter hinter der Baustelle...bzw. hinter der Ampel, die für mich galt. Einspurig bleibt es bis zur Kreuzung. Das ist irgendwie echt doof gelöst da.
Dort gilt rechts vor links, weil ich von der Virfahrtsstrasse auf der ich fuhr auf eine nicht vorfahrtsberechtige Strasse gefahren bin. Die Vorfahrtsstrasse geht hier leider um die Kurve und ich bin ja n icht abgebogen.

Achso, komisch...denn der Polizist meinte wie gesqagt er kann die 35 Euro nur nicht kassieren, weil es eine Hauptstrasse ist, merkwürdig.

Ja, ich habe da die Gebühren schon mit eingerechnet. Also die Geldbuße ist, wie Du schon schriebst 85 Euro und dann wie Du auch richtig sagtest 23,50 Euro an Gebühren.

Wenn dem so is dann hab ich ja noch Glück mit meinen 85 Euro Bußgeld ;)

Die §§ sind §9 Abs. 3. §1 Abs.2 und § 49 StVO

Zwei Punkte hab ich ja auch noch bekommen. Und dort steht ich hab die Kosten des Verfahrens zu tragen...da kommt aber nicht noch mehr auf mich zu oder?

Nein, ich bin schon lang nicht mehr in der Probezeit...ich bin schon 25. Ist aber Gott sei Dank mein erster Unfall und den hätte ich mir auch gern gespart-aber selbst Schuld!;)

Lg, punzel

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01.07.2009, 12:33 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß-wie viel Bußgeld?

Hm, so wie ich das jetzt verstanden habe, ist Punzel hat Punzel einfach eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlassen.

Manchmal spricht man hier wohl von rechts- vor- links, obwohl das genaugenommen natürlich nicht stimmt.
Man muss hier dem entgegenkommenden Verkehr von der Vorfahrtstraße Vorrang gewähren, die Vorfahrtsregel "rechts vor lins" hat damit nichts zu tun.

Es liegt der gleiche Fall vor, als ob man auf einer "normalen" (geraden) Vorfahrtstraße vor dem Linksabbiegen den gleichrangigen Gegenverkehr durchlassen muss; nur, dass die Vorfahrtstraße hier "abknickt".

Zufällig ist dieser "Gegenverkehr" in diesem Fall der Verkehr von rechts, aber mit r-v-l hat das nichts zu tun.


Somit liegt hier auch keine Vorfahrtverletzung vor, sondern Punzel ist abgebogen, ohne "entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren (zu) lassen" (§ 9 Abs. 3 StVO).

Und so erklärt sich auch das Bußgeld: Eine solche Vorrangverletzung kostet normalerweise bei vorliegen einer Gefährdung 70 Euro, was wegen des Unfalls wohl auf 85 Euro erhöht wurde.

Auch die zwei Punkte entsprechen dem Regelsatz für eine Vorrangverletzung.

Weitere Maßnahmen sind nicht zu erwarten.
Die Kosten des Verfahrens sind die 23,50 Euro, die bereits im BuGeBe aufgeführt sind.

Wenn ich also die Situation richtig verstanden habe, ist das Rätsel gelöst.

Und die letzte Unstimmigkeit auszuräumen: Im alten Bußgeldkatalog, der zum 01.02.09 außer Kraft getreten ist, lag der Regelsatz für einen solchen Verstoß bei 50 Euro (zzgl. Gebühren).
Diesen alten Bußgeldkatalog wird der Polizist wahrscheinlich fälschlicherweise im Kopf gehabt haben.

mfG
Durban

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03.07.2009, 20:08 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß-wie viel Bußgeld?

Hallo Durban,

ja, dann hast Du recht-dann war es eine Vorrangverletzung. Ich hab da wie gesagt nicht so die Ahnung und habe gedacht es war eine Vorfahrtsverletzung, da der Poliszist sagte ich habe die rechst-vor-links Regel nicht beachtet.
Habe heute gezahlt und auch draus gelernt!;)

Danke nochmal!

Lg, punzel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen