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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marpx
05.06.2009, 11:45 Uhr

Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Hallo,

ich bin vor 3 Tagen mit ca. 15 km/h zu schnell in einer 50er Zone geblitzt worden.
Der Ort ist 320 m lang. Jetzt stand der Blitzer 120m vor Ende der Ortschaft und hat mich geblitzt.

Müssen das nicht nach Einfahrt und vor Ausfahrt aus einem Ort mindestens 200m sein, wo der Blitzer aufgestellt werden darf?

Hab ich da Chancen zu protestieren???

Gruß Markus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
05.06.2009, 11:50 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Mal abgesehen davon, dass es keine "50er Zone" gibt, stand der Blitzer Deiner Beschreibung nach 200 Meter HINTER dem Ortseingangschild!
Der Blitzer stand also mitten in der Ortschaft!

Den rest kannst Du Dir denken, oder?

WackelD.

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05.06.2009, 12:50 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Das war ne Ortschaft und dort durfte ich 50 km/h fahren. Ich dachte das beide Kriterien erfüllt sein müssen:

1. Blitzer darf frühestens 200m nach Ortschaftsbeginn aufgestellt werden.

2. Blitzer muss mindestens 200m von der Ortsausfahrt entfernt sein.

D.h. Punkt 1 ist bei mir erfüllt, weil der Blitzer 200m nach Ortschaftsbeginn aufgestellt war.

Aber Punkt 2 wäre nicht erfüllt, weil der Blitzer keine 200m sondern nur 120m vor Ortschaftsende aufgestellt war. Die Ortschaft ist ja nur 320m lang.

Gruß Markus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2009, 13:23 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Hallo :)

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt direkt ab dem entsprechenden Schild.
Daher darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch direkt nach dem Schild kontrolliert werden.

Es gibt -in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche- Richtlinien, welchen Abstand eine Kontrolle in der Regel von Schild haben soll.

Diese Richtlinien haben aber nur innerdienstliche Wirkung.
Ein Autofahrer, der geblitzt wurde, hat keinen Anspruch auf die Einhaltung dieser Richtlinien, zumal auch in diesen Richtlinien selbst ausdrücklich festgestellt wird, dass bei kurzen Verbotsstrecken, Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen eine Unterschreitung des Abstandes zulässig und geboten ist.

Die Unsinnigkeit einer verbindlichen Abstandsregelung erkennst Du in Deinem obigen Posting selbst: Unter diesen Bedingungen wäre eine Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung in jener Ortschaft überhaupt nicht möglich, was das Verbot an sich ad absurdum führen würde.

Fazit: Die Messung war korrekt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marpx
05.06.2009, 19:11 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Alles klar,
dann weiß ich Bescheid.

Danke für die Hilfe

Gruß Markus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.06.2009, 19:59 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

»...in 6 Minuten bist du da durch.«

Wie kommst du denn auf 6 Minuten? Ich komme da auf 23 Sekunden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
05.06.2009, 23:22 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

@Wackeldackel:
Klar gibt es 50er-Zonen. Eine geschlossene Ortschaft mit gelben Schildern zum Beispiel. Dort gelten die 50 km/h auch nach dem Abbiegen weiterhin, was ja ausserorts nicht der Fall ist. Somit spricht man von einer Zonenbeschränkung. Weiteres Beispiel: Parkverbotszone.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
06.06.2009, 01:18 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Nach Deiner Beschreibung, dziege, ist also dann eine Landstraße eine 100er Zone, nicht wahr?

Zitat:
"Dort gelten die 50 km/h auch nach dem Abbiegen weiterhin, was ja ausserorts nicht der Fall ist."

Natürlich gilt nach dem Abbiegen auf der Landstraße 100 km/h (für entsprechende Kfz), wenn es kein anderes Verkehrszeichen verbietet! Was soll den sonst gelten?
--------------------------------------------------

Zonen:
Eine XY-Zone wird durch VZ 274.1 begonnen und durch 274.2 beendet!
Die angezeigte Geschwindigkeit ist innerhalb der Zone zu beachten und gilt auch nach dem abbiegen, vorausgesetzt, sie wird nicht anders herabgesetzt, z.B. durch den verkehrsberuhigten Bereich.
50er-Zonen gibt es auch. Innerhalb dieser Zonen kann auch streckenweise 30 km/h vorgeschrieben sein (z.B. Baustelle). Das macht dann aber die 50er-Zone nicht zur 30er-Zone!


Ich kenne sogar eine 50-Zone außerhalb geschlossener Ortschaften.
Man fährt auf einer Landstraße in ein Industriegebiet. Dieses Industriegebiet ist dann die 50-Zone. Außerhalb des I-Gebiets ist 100 km/h.

Und jetzt meine Frage:
Wie verbindest Du bitte eine Ortschaft mit gelben Schildern mit der Zonenbeschränkung?

(by the way: jede geschlossene Ortschaft beginnt mit gelben Schildern. Andere gelbe Schilder stehen zu meist als Wegweiser für Land- oder Bundesstraßen da,
mal abgesehen vom Vorfahrtstraßenschild.)

Zonenbeschränkungen:
- eingeschränkte Haltverbotzone
- 20, 30 oder 50 Zone
- Umweltzone

P.S.: Eine abschließende Frage fällt mir zu dem letzten Beitrag aber noch ein: "Hää?"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
06.06.2009, 16:45 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

@Drummer:

»Nach Deiner Beschreibung, dziege, ist also dann eine Landstraße eine 100er Zone, nicht wahr?«
In der StVO nicht, aber sinngemäß gibt es da keinen Unterschied.

»50er-Zonen gibt es auch. Innerhalb dieser Zonen kann auch streckenweise 30 km/h vorgeschrieben sein (z.B. Baustelle). Das macht dann aber die 50er-Zone nicht zur 30er-Zone!«
Wie Du schon schreibst "streckenweise" Streckengebote sind natürlich keine Zonen.

»Und jetzt meine Frage:
Wie verbindest Du bitte eine Ortschaft mit gelben Schildern mit der Zonenbeschränkung?«

Weil ab dem gelben Ortsschild 50 km/h gelten und auf allen Seitenstrassen ohne weitere Beschränkungen auch. Somit handelt es sich um keine Streckengebot sondern um eine Zone.

»
(by the way: jede geschlossene Ortschaft beginnt mit gelben Schildern. Andere gelbe Schilder stehen zu meist als Wegweiser für Land- oder Bundesstraßen da,
mal abgesehen vom Vorfahrtstraßenschild.)«

Du und ich und alle anderen hier haben verstanden, dass natürlich keine gelben Wegweiser gemeint sind.

Also abschließend nochmals:
In der geschlossenen Ortschaft gilt 50 km/h ist aber laut StVO keine Zone. Was die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrifft, gibt es aber keinerlei Unterschied zur 30-Zone. Nichts anderes wollte ich damit sagen. So spricht der Volksmund dann doch von einer Zone.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.06.2009, 20:05 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Abgesehen davon, was man im Volksmund als "Zone" bezeichnet, womit ich auch kein Problem habe:

Eine durch VZ 274.1 beschilderte 50-Zone ist unzulässig, da nur Geschwindigkeiten von maximal 30 km/h als Zone ausgeführt werden dürfen.
Aber die Behörden sind ja bekanntlich kreativ. Ich habe auch schon mal eine entsprechend beschilderte 7,5- Tonnen- Zone gesehen.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
07.06.2009, 09:01 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Der Volksmund ist eben das Problem! ;-)

Der denkt ja auch, daß man an einem Grünpfeilschild einfach so abbiegen darf,
oder daß 15 - 20 km/h als Schrittgeschwindigkeit reicht,
oder daß es moralisch ok wäre immer 10 km/h schneller zu fahren als erlaubt,
oder daß Fahrstreifenbegrenzungen zur Zierde da wären.

Meiner Meinung nach sind Begriffsbestimmungen und entsprechende Definitionen ziemlich wichtig, damit jeder weiß, worum es genau geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.06.2009, 15:41 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Ob es unmoralisch ist, 10 km/h zu schnell zu fahren... na ja, andere Diskussion.

Grundsätzlich teile ich Deine Auffassung, jedoch gibt es Grenzen. Ich habe keine Lust, jedesmal statt "Ampel" "Lichtzeichenanlage" (wenn ich mit einem Juristen rede) oder "Lichtsignalanlage" (wenn ich mit einem Straßenplaner rede) zu sagen.
Im Übrigen weiß auch bei dem unsauberen Begriff "Ampel" jeder, was gemeint ist.

Beizeiten fänd ich mal ein Photo des VZ 274.1 mit "50" ganz interessant ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.06.2009, 18:23 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

Das Foto kann ich Dir auf die Schnelle nicht liefern, weil ich nicht in der Nähe der "Zone" lebe! Vielleicht wohnt ja jemand aus diesem Forum in der Nähe von Tönisforst und kann am Eingang zu Industrie- (Gewerbe-)gebiet ein Foto schießen.

Zur Begriffsbestimmung:
Eine Ampel, ein Stopschild, oder den Blinker kennt nun wirklich jeder - da hast Du natürlich recht!

Aber, daß viele Menschen eine Zonenbeschränkung nicht von einem Streckenverbot unterscheiden können, mußte ich gerade gestern wieder erfahren, als meine Schwiegermutter von ihrem "Knöllchen" erzählte, welches sie mit 50 in der 30 Zone bekam und Stein und Bein davon überzeugt war, daß an der Schule (!!!) ja gar kein 30-Schild stände ... aber auch wußte, daß ca. 300m vorher dieses komische 30-Zone Schild stand!
Sie hat eben, vor 40 Jahren nichts über Zonen gelernt, außer der damaligen im Osten und für sie war glasklar, daß Geschwindigkeitsgebote immer bei der nächsten Einmündung beendet werden, oder danach wiederholt werden. Von einer Zone hatte sie noch nichts mitbekommen!

Von eigenverantwortlicher Weiterbildung aber auch nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
18.06.2009, 17:01 Uhr

zu: Blitzer nur ca. 120m vom Ortsschild entfernt! Geht das???

wenn das gerät korrekt aufgestellt war (parallel nicht winklig) ganz klar ja!

mfg
drogenixgut

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

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Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

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Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

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