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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KnuddeligesEtwas90
02.06.2009, 20:52 Uhr

helft mir...

ich habe ein problem: hab meinen führerschein seit april/08, bin also noch in der probezeit. mich hats im jan/09 mit 19km/h zu schnell in der 30er zone geblitzt (musste 40€ zahlen und gut wars) und nun vor zwei wochen wieder an einer roten ampel...ich war nicht bei der sache, bin früher von der arbeit nach hause weils mir nicht gut ging...und dann hats geblitzt! war dann am nächsten tag beim doc, der mich dann die ganze woche (einschließlich der "Blitztag") krankgeschrieben...brigt das was um der Strafe zu entgehen?? bin auf meinen lappen angewiesen, fahre jeden tag um die 60km zur arbeit...
wer kann mir sagen wies nun weiter gehen könnte???
danke, grüßle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
02.06.2009, 23:00 Uhr

zu: helft mir...

Zu der ersten Sache denke ich das des es wahscheinlich eher 35 € Verwarngeld wahren die du Zahlen musstest, denn ab 40 Euronen gibts nen Punkt.

Zu dem Zweiten Delikt kann ich nur sagen das dir ein Krankenschein nicht helfen wird, es könnte dir sogar negativ ausgelegt werden, wenn nachgewiesen wird das du dich trotz Wissen um deinen Körperlichen Zustand hinters Steuer gesetzt hast. Das kannst du also nicht als Ausrede nehmen. Wenn es dir wirklich so schlecht ging den Tag, hättest du jemanden bitten müssen dich abzuholen oder hättest dir einen RTW rufen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.06.2009, 05:18 Uhr

zu: helft mir...

Jetzt musst du nur noch sagen können, wie lange die Ampel schon "rot" zeigte - und schon kannst du sehen was auf dich zukommt:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
Oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Dazu kommt auf jeden Fall die verlängerte Probezeit und das Aufbauseminar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
16.10.2009, 14:38 Uhr

zu: helft mir...

gut, das es den FS auf probe gibt......
und manchmal ist das noch zu wenig bestrafung !

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit verringern

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Geschwindigkeit erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen