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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern artur4ik
02.05.2009, 21:27 Uhr

D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Hallo,
ich habe schon lange meinen Führerschein - so etwa 12 Jahre.
Und so war es früher üblich - so war es bei uns in Kassel, wenn man wollte -, dass man gleichzeitig die Klasse D,C,B macht.
So, jetzt wollte ich einen Busführerschein machen, mit dem ich dann Personen transportieren kann. Also schaute ich in meinen Führerschein rein und sah, dass ich die Klasse D bereits habe - waren ja früher Zahlen, aber keine Klassen. Das einzige was ich nicht habe ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob es für mich günstiger geht. Sprich, dass ich vielleicht keine Fahrschule besuchen muss bzw. nur wenige Fahrstunden in Anspruch nehmen muss.

Ich bedanke mich bei euch.

Mit freundlichen Grüßen

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02.05.2009, 23:48 Uhr

zu: D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Vor 12 Jahren - das war dann 1997.
Damals gab es im zivilen Bereich keine Klasse D. Es gab die Klasse 1,2,3,4,5. Zusätzlich zur Klasse 2 bzw. 3 gab es den gelben Schein: "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", dieser musste aber alle 3 Jahre verlängert werden.
Die Angaben des TE können also nicht richtig sein.
Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-011 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihnen will ein großer Mähdrescher nach rechts abbiegen. Was ist richtig?

Der Mähdrescher

- kann wegen der Hinterradlenkung nicht ausschwenken

- wird vor dem Abbiegen sehr langsam werden

- wird beim Abbiegen weit nach links ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren