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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Golfi
28.04.2009, 11:00 Uhr

Fahren ohne Führerschein in der Probezeit

Hallo

Ich hab mal ne frage an euch ich hoffe ihr könnt mir helfen mir ist folgendes passiert:
Ich musste weil ich noch in der Probezeit war an einen Aufbauseminar teilnehmen weil ich von den Grünen angehalten wurde mit einem abgefahrenen Reifen und nicht eingetragenen Fahrwerk (6 Punkte )erwischt wurde. Da ich ich es nicht zeitlich geschaftt habe wegn meiner arbeit am Seminar teilzunehmen wurde ich angeschriebn den Führerschein eigenhändig bei der Behörde abzugeben. Dies habe ich auch nicht gemacht. Nun haben die grünen mich einmal kontrolliert und bemerkt das ich den lappen abgebn sollte aber trotzdem noch gefahren bin: Und jetzt habe ich ne Strafanzeige am Hals wegn fahren ohne Führerschein:
Nun die Frage an euch was erwartet mich habe am 19 Mai den gerichtstermin lohnt es sich nen Anwalt zu nehmen?
MFG Golfi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.04.2009, 13:28 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein in der Probezeit

Ich würde die Frage an deiner Stelle in
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

stellen.
Da springen genügend Menschen herum, die -von unterschiedlichsten Seiten- beruflich mit deinem Problem zu tun haben.
Die geben dir sicher schnell, kompetent und kostenlos Auskunft.
Nur registrieren musst du dich -wie hier auch ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 14:07 Uhr

Immer einen Anwalt!

Bei Verkehrsstraftaten empfiehlt sich immer die Beiziehung eines Anwalts.

Ãœbrigens bist du ohne FAHRERLAUBNIS gefahren (Straftat).

Fahren ohne FÃœHRERSCHEIN ist nur eine Ordnungswidrigkeit (10,50 EUR) ;-))

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist