Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern freehawk
20.04.2009, 19:38 Uhr

Motorradführerschein

Hallo zusammen,

kurze Frage:
Ich bin 24 und will den Motorradführerschein machen.

Wie sieht es da mit der Beschränkung auf 34 PS aus? Ab wenn ist die aufgehoben?

Ich habe irgendwo gelesen dass man den Führerschein mit 25 dann einfach umschreiben muss, ist das richtig?

Gruß
Freehawk

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.04.2009, 21:23 Uhr

zu: Motorradführerschein

Nöö, das ist nicht richtig.
du kannst entweder nun deine A-Prüfungen ablegen und für zwei Jahre auf 34 PS beschränkt fahren.
Wenn du das nicht möchtest, kannst du dich auf einer offenen Maschine nachschulen lasssen und auf der eine PP ablegen - DANN dürftest du auch schon vor Ablauf der 2-Jahres-Frist offen fahren.

Oder du wartest noch und lässt dich gleich offfen ausbilden. Die Ämter akzeptieren Anmeldungen ,die ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse hereinkommen. Noch früher ist eher selten.
Dann legst deine TP ab 3 Monate und deine PP ab einem Monat vor deinem 25. Geburtstag ab und darfst dann ab dem Geburtstag ungdrosselt düsen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Diabolo
23.04.2009, 08:01 Uhr

zu: Motorradführerschein

Mich würde mal interresieren wo das steht mit der Nachschulung und der anschliessenden PP was Peg da geschrieben hat und ob dass in allen Bundesländern geht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.04.2009, 20:56 Uhr

zu: Motorradführerschein

Da gibt es sicherlich keine Abweichung in den einzelnen Bundesländern:

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Gefunden habe ich das übrigens bei Fahrtipps.de, ;o)
Hier
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-off
en.php

steht es ganz unten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen