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sandstein
01.04.2009, 14:24 Uhr
Rückgabeprocedere Leasing
Hallo,
wer ist so nett, und beantwortet mir die Frage nach dem Procedere bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?
Ich habe mich 2005 selbständig gemacht und einen Peugeot 206CC mit 4.000,- € Anzahlung,
Laufzeit von vier Jahren und einer Laufleistung von 20.000 im Jahr geleast. Jetzt rückt das
Ende des Vertrages näher und ich bin total verunsichert, was da alles auf mich zukommen
wird.
Fakt ist:
a) Ich bin deutlich unter den 80.000 km Fahrleistung geblieben, konnte dies jedoch nicht
ändern, da der vor dem Leasingvertrag ehemals sehr freundliche Händler plötzlich nicht mehr
so freundlich war und mir keine Anpassung (immerhin rund 50%) ermöglichen wollte/konnte.
b) Das Fahrzeug hat ein paar kleine Dellen und Kratzerchen im Lack, die sich jedoch nicht
vermeiden lassen, möchte man dieses auch nutzen und nicht in der Garage stehen lassen.
c) Die Inspektionen sind alle ordnungsgemäß beim Vertragshändler durchgeführt worden.
d) Irgendwelche anderweitigen Mängel sind nicht bekannt.
Macht es Sinn, das Fahrzeug vorab durch einen unabhängigen Prüfer anschauen zu lassen
damit der (ehemals freundliche) Händler keine unrechtmäßigen Forderungen stellen kann
oder ist das Ganze viel unproblematischer und ich fahre an Tag X mit dem Fahrzeug vor,
stelle es dem Händler auf den Hof und übergebe ihm Fahrzeugschein und Schlüssel?
Vielen Dank für eine umfangreiche Antwort & mit Grüßen
carhol
01.04.2009, 17:34 Uhr
zu: Rückgabeprocedere Leasing
km-vertrag oder restwert?
willst du da ein neues auto leasen/kaufen?
die beulen wirst du bezahlen müssen, andere schäden wird der händler schon feststellen.
genau die vertragsbedingungen lesen und sich nicht voll labbern lassen.
im zweifel unabhängigen gutachter (tüv)einschalten, gerade was gebrauchsspuren angeht, ist sachkundige hilfe nötig.
autohändler sind die pferdehändler von heute.
mfg
Georg_g
01.04.2009, 19:56 Uhr
zu: Rückgabeprocedere Leasing
Die Minderkilometer werden dir vergütet. In welcher Höhe, kann man nicht pauschal sagen, das sollte aus deinem Leasingvertrag hervorgehen. Grob geschätzt kann man mit etwa 3 Cent je Minderkilometer rechnen.
Normale Gebrauchsspuren dürfen bei der Fahrzeugrückgabe nicht beanstandet werden. "Ein paar kleine Dellen" gehören aber eigentlich nicht zu den üblichen Gebrauchsspuren. Ob das berücksichtigt wird, hängt vom Wohlwollen des Händlers ab und natürlich auch davon, ob du bei ihm wieder ein Auto kaufst oder least.
Das Fahrzeug unabhängig bewerten zu lassen, macht m.E. erst Sinn, wenn du mit dem Händler nicht einig wirst. Außerdem hast du nicht geschrieben, ob du das Fahrzeug überhaupt zurückgeben musst. Leasingverträge können so gestaltet sein, dass du am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zum Restwert kaufen kannst. Dann kannst du es weiter benutzen oder auch privat verkaufen.
sandstein
09.04.2009, 12:55 Uhr
Zusatz: Rückgabeprocedere Leasing
Hallo Georg_g,
danke für die sachliche Auskunft. Ich habe meinen
Leasing-Vertrag (gewerblich) sorgfältig gelesen.
Es steht nichts über einen Restwert o.ä. darin.
Darüberhinaus habe ich lesen können, dass die
Minderkilometer erst ab 2.500 km verrechnet
werden.
Das Fahrzeug ist in einem topp Zustand. Mit
"kleinen Dellen und Kratzerchen" habe ich nur
die üblichen Gebrauchsspuren nach vier Jahren
gemeint.
Dazu steht im Vertrag:
"...frei von Schäden, die über gewöhnliche
Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen,
die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen
hinausgehen..."
Ich hoffe sehr, dass dem Umstand, dass ich
einen 48-Monate-Leasingvertrag mit einer
hohen Laufleistung (80.000km) abgeschlossen
habe am Tag der Rückgabe Rechnung getragen
wird.
Im Übrigen bin ich am überlegen, ob ich nicht
vor der Ãœbergabe beim TÃœV vorfahren soll um
diesen ein unabhängiges Gutachten ausstellen
zu lassen.
Wie gesagt, der Händler war nur bis zum
Vertragsabschluß verbindlich. Leider.
Hast Du mir auch einen Tipp, welches Fabrikat
Du mir für einen Leasingvertrag empfehlen
kannst?
Grüße S
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
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Verkehrszeichen 2
Verkehrszeichen 1
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