Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sandstein
01.04.2009, 14:24 Uhr

Rückgabeprocedere Leasing

Hallo,

wer ist so nett, und beantwortet mir die Frage nach dem Procedere bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?

Ich habe mich 2005 selbständig gemacht und einen Peugeot 206CC mit 4.000,- € Anzahlung,
Laufzeit von vier Jahren und einer Laufleistung von 20.000 im Jahr geleast. Jetzt rückt das
Ende des Vertrages näher und ich bin total verunsichert, was da alles auf mich zukommen
wird.

Fakt ist:

a) Ich bin deutlich unter den 80.000 km Fahrleistung geblieben, konnte dies jedoch nicht
ändern, da der vor dem Leasingvertrag ehemals sehr freundliche Händler plötzlich nicht mehr
so freundlich war und mir keine Anpassung (immerhin rund 50%) ermöglichen wollte/konnte.

b) Das Fahrzeug hat ein paar kleine Dellen und Kratzerchen im Lack, die sich jedoch nicht
vermeiden lassen, möchte man dieses auch nutzen und nicht in der Garage stehen lassen.

c) Die Inspektionen sind alle ordnungsgemäß beim Vertragshändler durchgeführt worden.

d) Irgendwelche anderweitigen Mängel sind nicht bekannt.

Macht es Sinn, das Fahrzeug vorab durch einen unabhängigen Prüfer anschauen zu lassen
damit der (ehemals freundliche) Händler keine unrechtmäßigen Forderungen stellen kann
oder ist das Ganze viel unproblematischer und ich fahre an Tag X mit dem Fahrzeug vor,
stelle es dem Händler auf den Hof und übergebe ihm Fahrzeugschein und Schlüssel?

Vielen Dank für eine umfangreiche Antwort & mit Grüßen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.04.2009, 17:34 Uhr

zu: Rückgabeprocedere Leasing

km-vertrag oder restwert?
willst du da ein neues auto leasen/kaufen?

die beulen wirst du bezahlen müssen, andere schäden wird der händler schon feststellen.
genau die vertragsbedingungen lesen und sich nicht voll labbern lassen.
im zweifel unabhängigen gutachter (tüv)einschalten, gerade was gebrauchsspuren angeht, ist sachkundige hilfe nötig.
autohändler sind die pferdehändler von heute.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.04.2009, 19:56 Uhr

zu: Rückgabeprocedere Leasing

Die Minderkilometer werden dir vergütet. In welcher Höhe, kann man nicht pauschal sagen, das sollte aus deinem Leasingvertrag hervorgehen. Grob geschätzt kann man mit etwa 3 Cent je Minderkilometer rechnen.

Normale Gebrauchsspuren dürfen bei der Fahrzeugrückgabe nicht beanstandet werden. "Ein paar kleine Dellen" gehören aber eigentlich nicht zu den üblichen Gebrauchsspuren. Ob das berücksichtigt wird, hängt vom Wohlwollen des Händlers ab und natürlich auch davon, ob du bei ihm wieder ein Auto kaufst oder least.

Das Fahrzeug unabhängig bewerten zu lassen, macht m.E. erst Sinn, wenn du mit dem Händler nicht einig wirst. Außerdem hast du nicht geschrieben, ob du das Fahrzeug überhaupt zurückgeben musst. Leasingverträge können so gestaltet sein, dass du am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zum Restwert kaufen kannst. Dann kannst du es weiter benutzen oder auch privat verkaufen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sandstein
09.04.2009, 12:55 Uhr

Zusatz: Rückgabeprocedere Leasing

Hallo Georg_g,

danke für die sachliche Auskunft. Ich habe meinen
Leasing-Vertrag (gewerblich) sorgfältig gelesen.
Es steht nichts über einen Restwert o.ä. darin.

Darüberhinaus habe ich lesen können, dass die
Minderkilometer erst ab 2.500 km verrechnet
werden.

Das Fahrzeug ist in einem topp Zustand. Mit
"kleinen Dellen und Kratzerchen" habe ich nur
die üblichen Gebrauchsspuren nach vier Jahren
gemeint.

Dazu steht im Vertrag:
"...frei von Schäden, die über gewöhnliche
Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen,
die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen
hinausgehen..."

Ich hoffe sehr, dass dem Umstand, dass ich
einen 48-Monate-Leasingvertrag mit einer
hohen Laufleistung (80.000km) abgeschlossen
habe am Tag der Rückgabe Rechnung getragen
wird.

Im Übrigen bin ich am überlegen, ob ich nicht
vor der Ãœbergabe beim TÃœV vorfahren soll um
diesen ein unabhängiges Gutachten ausstellen
zu lassen.

Wie gesagt, der Händler war nur bis zum
Vertragsabschluß verbindlich. Leider.

Hast Du mir auch einen Tipp, welches Fabrikat
Du mir für einen Leasingvertrag empfehlen
kannst?

Grüße S

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B

Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen

Der Traktor muss mich durchfahren lassen

Ich muss den Traktor abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken