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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenfee
25.03.2009, 13:12 Uhr

A B

Hallo,

ich habe mich in meiner Fahrschule für den Führerschein A und B angemeldet. Allerdings nun beim Amt nur den B Führerschein beantragt, da ich dachte, dass meine finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Da ich aber unbedingt meinen Motorradführerschein machen möchte und auch schon alle Theoriestunden hinter mir habe, wollte ich mich nun doch mal erkundigen, was man so ungefähr für beide Klassen zusammen bezahlt!?
Ich habe für B noch keine Fahrstunden genommen, habe aber auf dem Fahrübungsplatz schon mehrmals geübt und stelle mich gar nicht so doof an. Einparken, Gefahrenbremsung und Schalten ist also kein Problem mehr.

Ich freu mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.03.2009, 20:27 Uhr

zu: A B

Nichts für Ungut, aber die Einschätzung der Fahrschüler enden meistens darin, daß sie nach drei Doppelstunden die Sonderfahrten machen wollen und spätestens danach kommt die Frage nach der Prüfung, ... wenn man ihnen nicht mal die Ausbildungsdiagrammkarte unter die Nase hält und zeigt, was so alles (nahezu) perfekt klappen muß.
Laß Dir in Deiner Fahrschule mal eine solche Karte geben und führ sie Dir mal zu Gemüte.

Was die Preise für A & B in Kombination angeht, wird es wieder recht kniffelig, denn jede Region hat verschiedene Preise.
Meiner Erfahrung nach muß man mit 2500 Euro rechnen (plus TÜV).
Es soll aber auch Landstriche geben, wo man es für 1500 Euro bekommt!
Die nächste Frage ist dann eben noch wieviele Fahrstunden brauchst Du und wie gut sind Deine Vorkenntnisse im Umgang mit Motorrädern?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten