Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaham
05.03.2009, 12:27 Uhr

Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

Hallo!
Ich habe mich Mitte April 2008 an einer Fahrschule angemeldet. Allerdings war ich seitdem, wegen fehlender Zeit, noch nicht ein einziges Mal zur Theorie oder Praxis anwesend! Ich habe mich damals nur angemeldet, weiter nichts!
Ich muss noch den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen machen, Sehtest habe ich schon, aber beides wurde von mir noch nicht bei der Fahrschule abgegeben!
Läuft mein Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule diesen April ab und ich muss mich nochmal anmelden (plus die Anmeldegebühr wieder zahlen)?
Als ich mal dort anrief, meinte man zu mir, dass das nichts ausmacht und ich ja eh erst die fehlenden Bescheinigungen und Passbilder nachreichen muss, bis es gewertet wird.
Wie sieht es denn jetzt genau aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2009, 13:46 Uhr

zu: Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

dein vertrag ist ein jahr gültig. alles weitere liegt im ermessen deines fl.


mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Mit Kleinkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern