rbo1
09.02.2009, 18:49 Uhr
Rotlichtverstoß- Langes Fahrzeug
Hallo, es ist vielleicht eine merkwürdige Frage, aber wann hat ein Fahrer eigentlich einen Rotlichtverstoß begangen? Wenn er selbst bei Rot über die Ampel fährt, oder der längere Teil seines Fahrzeuge noch bei Rot über die Ampel kommt. Die Frage klingt vielleicht komisch, also ein Beispiel:
Ich habe es selbst mal in einem Gelenkbus (ca. 20 Meter lang) erlebt, dass der Busfahrer bei Gelb über die Ampel fuhr; d.h die ersten 10 Meter des Busses kamen bei Gelb über die Ampel, die letzten 10 Meter schon bei Rot (ich konnte das sehen weil ich der hintersten, dritten Tür stand).
Jetzt mal rein aus Interesse: Der Fahrer ist ja noch bei Gelb über die Ampel gefahren, er konnte nicht mehr sehen wie die Ampel umschlug. Gilt das dann nicht als Rotlichtverstoß?
Andreas Wismann
09.02.2009, 20:10 Uhr
zu: Rotlichtverstoß- Langes Fahrzeug
Der Busfahrer durfte weiterfahren. Maßgebend ist sozusagen der Fahrersitz, also das, was der Fahrer selbst noch sehen konnte (oder hätte sehen müssen). Jedes längere Fahrzeug würde beispielsweise beim Linksabbiegen bis zur Kreuzungsmitte vorfahren und dort warten müssen, während das Heck die Ampel noch gar nicht erreicht hat.
Sogar beim Pkw kann das ähnlich ablaufen. Dass es unter Umständen schwierig ist, die Situation exakt zu belegen, dürfte klar sein. Deshalb: Im Stop-and-go Verkehr lieber warten anstatt zu riskieren, dass man sich vor Gericht verantworten muss.
Siehe auch den FAHRTIPPS-Artikel dazu.