kleenJenny222
09.02.2009, 15:10 Uhr
Parken mit Parkscheibe
Hallo,
Wie ist das bei einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht? Hab mal gehört das Vergessen der Parkscheibe kostet 5€, stimmt das so?
Und das überschreiten der Zeit ist gestaffelt? Kann mir das jemand genau sagen?
Wenn ich die Zeit nicht einhalten kann, dann wäre es ja so sinnvoller bzw günstiger die Parkscheibe ganz wegzulassen? DAs ergibt für mich allerdings keinen Sinn!
Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?
Lg kleenjenny222
Andreas Wismann
09.02.2009, 16:09 Uhr
zu: Parken mit Parkscheibe
»Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?«
Das soll in Hamburg, Berlin, Köln und München regelmäßig passieren. Von anderen Städten weiß ich es nicht, jedenfalls ist aber damit zu rechnen.
Schau Dir mal die Nr. 63 im Bußgeldkatalog an.
asdf555
10.02.2009, 09:49 Uhr
zu: Parken mit Parkscheibe
Man muss zum Abschleppen m.M. nach unterscheiden, ob es sich um einen öffentlichen Parkplatz (öP) handelt oder ob man einen Parkvertrag abschließt. Ich denke, auf öP wird man wegen Überschreiten der Parkzeit nicht abgeschleppt (bzw. erst nach langer Zeit), bei einem bestehenden Vertrag ist das dort geregelt. Es gilt dann auch Vertragsrecht, was grds. frei verhandelbar ist.