asdf555
24.01.2009, 20:21 Uhr
2-Jahres-Regel (§ 20 Abs. 2 a.F. FeV) abgeschafft
Hi, hat jemand Erfahrung, wie die Behörden die Neuerteilung jetzt handhaben?
Gibt es interne Verhaltensanweisungen?
durbanZA
25.01.2009, 00:39 Uhr
zu: 2-Jahres-Regel (§ 20 Abs. 2 a.F. FeV) abgeschafft
Wie ich das bisher mitgekriegt habt, wird die Neuregelung recht unproblematisch gehandhabt.
In aller Regel wird die FE prüfungsfrei erteilt.
Bei der Neufassung handelt es sich schließlich nicht um eine freie Ermessensregel zugunsten der Fsst.
Nur wenn begründete Verdachtsmomente vorliegen, dürfen die Prüfungen erteilt werden. Allein die Tatsache, dass der Antragssteller X Jahre nicht im Besitz der FE war, rechtfertigen die Prüfungsanordnung nicht, denn gerade das entspricht ja offensichtlich nicht der Intention des Gesetzgebers.