Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2009, 17:28 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

das ist ein problem.
dein wohnsitz ist d-land weil du hier gemeldet bist.
mietvetrag und aufenthaltsgenehmigung reichen nicht.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.01.2009, 20:32 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

Ich sehe das anders, denn der Wohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und wo man sich wegen persönlicher und beruflicher Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr aufhält. Dass in Deutschland noch ein Wohnsitz gemeldet ist, schadet dieser Definition nicht, kann aber im Einzelfall den Nachweis etwas erschweren.

Welche Nachweise man zur Darlegung des ausländischen Wohnsitzes bringen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Ich nehme an, dass aus der türkischen Aufenthaltsgenehmigung nicht hervorgeht, dass man sich tatsächlich in TR aufgehalten hat.

Im Prinzip kann man alles vorlegen, was irgendwie zum Nachweis dienen könnte, dass man tatsächlich im Ausland war. Der Mietvertrag ist da für den Nachweis schon geeigneter, evtl. Bestätigung der Bank über ein vorhandenes Konto, Hin- und Rückflugticket, Ein- und Ausreisestempel im Pass, Kaufbelege etc. pp.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2009, 22:18 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

in d-land gibt es eine meldepflicht, gibt es das in der türkei auch? wenn ja und du bist nicht gemeldet (was aus deinem posting nicht ersichtlich ist) hast du m.m. schlechte karten da du nicht ausreichend deinen wohnsitz belegen kannst.
Aufenthatsgenehmigung, flugtickets, usw. sind zwar anzeichen, aber keine eindeutigen beweise.

mfg

@georg
überprüfung gehabt ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.01.2009, 22:45 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

»überprüfung gehabt ?«

Ich nicht, aber ein Kollege. Bin aber auch demnächst dran ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.01.2009, 00:06 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

waren das die aussagen von dem ÜBERprüfer oder die vom sva?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.01.2009, 00:10 Uhr

zu: Frage zum Wohnsitz bei Führerschein im Ausland

Siehe anderes Forum. ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen