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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern onkelbob
08.01.2009, 01:07 Uhr

Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Hallo zusammen ,
ich hab da mal eine frage wie werden die parkverbotsschilder gelesen? feil nach links und nach rechts kann mir das jemand bißchen erläutern

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
08.01.2009, 05:55 Uhr

Parkverbotsschilder mit dem weißen Pfeil

Das ist einfach.

Dreh in Gedanken das Schild, so dass es "zur Fahrbahn schaut". Dann zeigen Dir die Pfeile an, wo man nicht parken darf.

Beispiel: Schild steht vor Dir auf der rechten Straßenseite, und der Pfeil zeigt nach rechts. Jetzt drehst Du das Schild in Richtung Straße, dann zeigt der Pfeil also auf Dich. Dann heißt das: Parkverbot "bis zum Schild".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.01.2009, 00:10 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Wie bitteschön, sieht ein Parkverbotsschild aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.01.2009, 00:16 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Na so natürlich:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:No
_Parking_symbol_sign.svg&filetimestamp=2007022
6071014

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
09.01.2009, 09:35 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Jetzt sind aber alle Klarheiten beseitigt.
Der TE meinte natürlich das Schild für das eingeschränkte Halteverbot, dass umgangssprachlich (aber falsch) mit Parkverbot gleichgesetzt wird.
Das Parkverbot ist in §12 geregelt, z.B. vor Bordsteinabsekungen oder im Kreuzungsbereich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.01.2009, 13:18 Uhr

parken => eingeschränkt halten

wie schön - die Experten streiten sich noch um den Wortsinn und ob die Situation korrekt beschrieben wurde, während für den Laien bereits alles klar ist ;-)

Man muss auch verstehen wollen. Nichts für ungut.

Ich eröffne demnächst hier ein Lexikon der meistbenutzten nicht-regelungskompatiblen Popularfachvokabeln, von

Ampel (Lichtzeichenanlage)
Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
...
Mofaführerschein (Mofa-Prüfbescheinigung)
...
bis zu (geschlossen)

Ihr wisst schon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
09.01.2009, 13:27 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Parkverbot und eingeschränktes Halteverbot sind aber nicht unterschiedliche Begriffe für etwas Identisches.
Vielmehr darf in eingeschränkten Halteverbot geparkt werden, z.B. zum Entladen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.01.2009, 13:55 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Ist ja alles richtig.

Nur, wir wollen uns - höflicherweise - am Problem und am Kenntnisstand des Fragestellers orientieren (die Pfeile!) und ihm kein neues Problem unterjubeln.

Der Fragesteller könnte sich sonst leicht angegriffen fühlen und außerdem - ich werde unser Forum nicht als Lehrbuch in den Druck geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.01.2009, 14:31 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Um den Gipfel der Klugscheißerei zu erreichen:
Hinniwilli benutzt den umgangssprachlichen Begriff "Halteverbot". Korrekt wäre aber Haltverbot.

;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern atanini
12.01.2009, 21:15 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Ich habe kürzlich auch eine detaillierte Beschreibung für dieses eingeschränkte Haltverbotsschild mit den Pfeilen gesucht. Das ist nirgends zu finden. Weder auf wiki noch im Lehrbuch finde ichs. Könnte man ins Internet stellen zum Nachlesen. Und zwar die Beschreibung für jedes Schild einzeln. Immer wenn ich glaube die Sachlage kapiert zu haben, macht es mir in der Praxis trotzdem Probleme. Ich fühle mich unsicher. Dabei habe ich die Theorieprüfung erfolgreich hinter mir. Freue mich auf Antwort. LG, atanini

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.01.2009, 22:27 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

steht in jedem lehrbuch und im internet http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_7.php

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2009, 02:00 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

»Was wird im Begriff eingeschränkt, Halten oder Parken? Richtig, das Halten!«

Falsch. Im eingeschränkten Haltverbot wird trotz der irreführenden Bezeichnung das Parken eingeschränkt. Halten ist nämlich uneingeschränkt erlaubt.

»Sonst müsste es ja 'eingeschränktes Parkverbot' heißen.«

Das müsste es in der Tat. Dass es "eingeschränktes Haltverbot" heißt, hat nur historische Gründe. Bis irgendwann Anfang der 70er Jahre war bei dem Zeichen nämlich auch das Halten verboten, man durfte ausschließlich be- und entladen, ein- und aussteigen. Irgendwann hat man die StVO geändert und durfte fortan auch 3 Minuten halten. Die Bezeichnung des Schildes aber blieb, und seitdem darf man im eingeschränkten Haltverbot halten, sodass es sich um ein eingeschränktes Parkverbot handelt.

»Nochmal nachlesen ...entweder im einschlägigen Lehrbuch oder hier auf der Seite - Link ist schon vorhanden ... «

Nochmal nachlesen ...entweder im einschlägigen Lehrbuch oder hier auf der Seite - Link ist schon vorhanden ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
13.01.2009, 07:37 Uhr

zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil

Ja, und parken ist komplett verboten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs