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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Richard GordonZ
05.01.2009, 18:26 Uhr

Auslandsfürhrerschein und Begleitung

Mein Vater hat den Führerschein schon über 20 Jahre , aber in Deutschland ist es nur seit 4 Jahre anerkannt.
Ich möchte jedoch Führerschein mit 17 machen und brauche dafür einen Begleiter, der "seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein muss."
Auf dem Führerschein meines Vaters steht, dass er es 2005 bekommen hat.

Darf ich jetzt mit ihm fahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.01.2009, 20:23 Uhr

zu: Auslandsfürhrerschein und Begleitung

wenn es kein eu führerschein ist, nein.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken