Richard GordonZ
05.01.2009, 18:26 Uhr
Auslandsfürhrerschein und Begleitung
Mein Vater hat den Führerschein schon über 20 Jahre , aber in Deutschland ist es nur seit 4 Jahre anerkannt.
Ich möchte jedoch Führerschein mit 17 machen und brauche dafür einen Begleiter, der "seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein muss."
Auf dem Führerschein meines Vaters steht, dass er es 2005 bekommen hat.
Darf ich jetzt mit ihm fahren oder nicht?
carhol
05.01.2009, 20:23 Uhr
zu: Auslandsfürhrerschein und Begleitung
wenn es kein eu führerschein ist, nein.
mfg
asdf555
12.01.2009, 07:19 Uhr
zu: Auslandsführerschein und Begleitung
Es kommt nicht darauf an, wann der Führerschein ausgestellt wurde, sondern die begleitende Person muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
oder einer entspr. deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis
sein.
Entspr. schweizer FE ist auch ok.