Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rosinenbomber
19.12.2008, 20:03 Uhr

Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

Auf die Frage des Fahrschullehrers an meinen Sohn, ob er sich die praktische Prüfung schon zutraue, folgte selbstverständlich ein "Ja". Bis zum nächsten Prüfungstermin war nun noch eine Woche Zeit - und nach Ansicht des Lehrers waren dann noch einige Fahrstunde schnell über die Bühne zu bringen.
So ist mein Sohn dann an einem Samstag 9 Stunden Auto gefahren. (Kein Tippfehler: 9 Stunden). Am darauffolgenden Dienstag sollte dann die Prüfung stattfinden. Aber daraus wurde nichts. Mein Sohn bekam am Vortag Abends um 23.00 Uhr eine SMS von seinem Fahrschullehrer mit der Mitteilung, daß die Prüfung um einen Tag auf Mittwoch verschoben sei.
Nun hätte ich gerne 'mal gewußt, ob das Alles in Allem so zulässig ist... und Sie dürfen dreimal raten, ob er die Prüfung bestanden hat.
Vielen Dank für gehaltvolle Reaktionen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.12.2008, 20:47 Uhr

zu: Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

»... und Sie dürfen dreimal raten, ob er die Prüfung bestanden hat.«

Ich kann nicht verstehen, dass die Zufriedenheit immer nachträglich vom Prüfungsergebnis abhängig gemacht wird.

Hätte er nämlich bestanden, dann wäre sicherlich alles in bester Ordnung und die 9 Fahrstunden am Samstag wären damit nachträglich gerechtfertigt, oder?

9 Fahrstunden an einem Tag sind völliger Unfug, und das würde auch dann gelten, wenn der Sohn bestanden hätte (nur hätte sich dann wohl niemand darüber beschwert). Eine gesetzliche Regelung zu einer Höchststundenzahl für einen Fahrschüler gibt es aber nicht. Wenn er also damit einverstanden war, kann er sich auch nicht nachträglich darüber beschweren.

Eine Frage: Könnte es nicht zufällig sein, dass der Sohn (oder vielleicht auch der Vater ...) am Ende etwas Druck gemacht hat, weil es jetzt plötzlich ganz schnell gehen musste?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
19.12.2008, 22:46 Uhr

zu: Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

.....da sieht man wieder: Georg ist auch schon etwas länger im Geschäft....

inhaltlich gebe ich dir völlig recht...gut formuliert

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.12.2008, 06:59 Uhr

zu: Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

>>ob er sich die praktische Prüfung schon zutraue, folgte selbstverständlich ein "Ja". >>

gedankengang des fl:" eigentlich ein cleverer fs, könnte es bis weihnachten schaffen, freut er sich wenn er vor weihnachten noch prüfung hat. können zwar die anderen fs nicht fahren und werden meckern, aber ...."

gedankengang des fs :"KLAR KANN ICH DAS und weihnachten hab ich den führerschein, vielleicht bringt das christkind ja auch ein auto"

sagt aber der fl "nee, dir traue ich noch keine prüfung zu", ist der fl ein abzocker.


>> ob das Alles in Allem so zulässig ist... <<

ich vervollständige den satz mal:
"denn wen nicht, verklagen wir den fl."
so oder ähnlich sollte es wohl weitergehen.

war zwar schwachfug was der fl gemacht hat, ist aber legal.

wie georg schon gesagt hat, wenn es gut gegangen wäre, wären sohnemann und fl die helden des tages.

übrigens hat des sohnemann die prüfung vergeigt, nicht der fl.

aber wie mein alter herr nach 40 jahren fl tätigkeit schon sagte : für den du dir am meisten den arsch aufreisst, der tritt dich am tiefsten rein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
20.12.2008, 08:34 Uhr

zu: Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

In welchen Zusammenhängen in der Fahrschule immer nach Legalität gefragt wird, finde ich schon merkwürdig!

Kaum einer hätte Probleme damit die Pflichtstunden direkt mit der ersten Fahrstunde zu beginnen, oder sie gar nicht erst zu machen!

Sobald aber die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird, wird gesucht, was das Zeug hält!
Ist die Prüfung bestanden, sieht man die Leute nie wieder!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
20.12.2008, 23:13 Uhr

zu: Wieviel "Fahrstunde" darf in Folge stattfinden ?

Ich muss jetzt daran denken, dass mein Fahrlehrer meine letzte Fahrstunde vor der dritten Fahrprüfung damals sogar abgebrochen hat und mir das Geld anteilig wiedergeben hat :) Zum Glück hatte ich meine Nerven am nächsten Tag wieder...

Zur Frage selber: Sinnvoll nein, legal ja. Allerdings muss ich sagen, dass ich als FS mich selber sehr gefragt hätte, ob das Sinn macht. Vielleicht bin ich da eine Ausnahme, aber nach 1 1/2 Stunden Fahrschule habe ich bei mir immer Ermüdungserscheinungen bemerkt und war froh, dass ich nun Pause hatte. Für mich persönlich war es sinnvoll, immer zwei Stunden am Stück zu fahren, aber mehr?!

Würde die Schuld daher auch mehr beim Sohnemann selber suchen, wobei durchfallen ja auch keine Schande ist - ist nicht jeder, auch wenn mans gern hätte, begnadeter Autofahrer.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen