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YetAnotherUser
12.12.2008, 10:38 Uhr
Ausbildung zum Fahrlehrer
Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur Ausbildung zum Fahrlehrer.
Ich bin bereits voll berufstätig (mit Abitur) und über 22 Jahre alt.
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken, Fahrlehrer zu werden - wenn auch erst mal nicht hauptberuflich oder selbstständig.
Ich hatte vor dem Einstieg in meinen jetzigen Beruf das Angebot von einem Bekannten in meinem Geburtsort, in seiner Fahrschule zu Arbeiten. Leider hatte ich damals noch nicht BE und konnte die Ausbildung nicht antreten. Mittlerweile ist er leider gestorben. Mit dem neuen Inhaber verstehe ich mich nicht so gut, deswegen frage ich hier um Rat.
Ich habe bereits den Artikel zum "Fahrlerer werden" auf dieser Seite gelesen. Jetzt habe ich aber noch spezielle Fragen:
1.) Ich habe gehört, es gibt auch einen "kleinen Fahrlehrerschein" gibt, für den man nur B und BE braucht, natürlich auch nur B und BE unterricht darf. Ist das richtig? Wenn ja, wie sieht dann die Ausbildung da aus?
2.) Es heißt, dass die Fahrlehrerausbildung nach 3 Jahren verfällt. Ist das auch der Fall, wenn ich immer mal Abends bzw. am Wochenende Fahrstunden geben würde, oder gilt das dann als "in dem Beruf gearbeitet"?
3.) Wie lange dauert generell die Ausbildung zum Fahrlehrer und was kostet mich das?
Vielen Dank für eure Mühen!
Grüße,
YAU
carhol
12.12.2008, 11:52 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
da du anscheinend alles nur "nebenbei" machen möchtest, vergiss es.
ist zu teuer und dauert zu lange (zb. geht es nur mit ganztagsschule)
mfg
YetAnotherUser
12.12.2008, 11:55 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
Hallo Carhol,
vielen Dank für deine prompte Antwort!
Tatsächlich, ja... Aber ich spiele auch mit dem Gedanken, eben ganz umzusteigen.
Wenn wir davon absehen würden - wie würdest du meine Fragen beantworten? Ich müsste ja wissen, was auf mich zukommt für den Fall, dass ich das ganz durchziehe... Z.B. gibt es eben den "kleinen Schein"?
Ich danke euch!
Grüße,
YAU
Schoki
12.12.2008, 13:47 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
1.) Nein, einen "kleinen" FL-Schein gibt es nicht. Du musst trotzdem für die Ausbildung BE, A + CE besitzen, auch wenn Du nur BE schulen möchtest.
2.) Die FL-Ausbildung kann verfallen? Du musst alle 4 Jahre zur Fortbildung und das wars.
3.) Die Ausbildung dauert ca. 1 Jahr (ganztags) und kostet ab 10.000 € aufwärts.
Georg_g
12.12.2008, 16:54 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
Die Fahrlehrerausbildung verfällt in der Tat nach 3 Jahren. Das gilt aber natürlich nur, wenn bis dahin die FL-Prüfung noch nicht abgelegt wurde. Wer bereits FL ist, für den gilt das nicht.
Was den (wie du es nennst) "kleinen Fahrlehrerschein" betrifft, so wurde schon verschiedentlich erörtert, ob man die Regelung abschaffen solle, dass auch ein FL, der nur die Klasse B/BE unterrichtet, zwingend die Fahrerlaubnisklasse A und CE benötigt. Bis jetzt gilt diese Regelung aber nach wie vor und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern wird.
Drummer
13.12.2008, 08:43 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
@Schoki
Die Ausbildung zum Fahrlehrer B/BE hat bei mir nicht einmal die 10000€ Grenze berührt!
Inklusive der Prüfungsgebühren und des Lehrmaterials lag das bei ca. 6000€.
Der Ausbildungslehrgang B/BE kostet in Düsseldorf (unkl. Lehrmaterial) z.B. 4750€
carhol
13.12.2008, 13:24 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
du musst auch noch die unterbringung bzw. fahrerei und den verdienstausfall dazu rechnen.
mfg
Schoki
14.12.2008, 18:08 Uhr
zu: Ausbildung zum Fahrlehrer
@Drummer: wie Carhol schon sagte: Verdienstausfall, Miete (eventuell ja 2x), Benzin um zur Schule zu kommen, den CE hab ich ja auch nicht "freiwillig" gemacht (hab den glaube ich dazu gerechnet)... .
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?
Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich
Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen
Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein
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