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Maradonna90
18.11.2008, 12:16 Uhr
Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Ich hatte am 14.11 gegen 8 Uhr einen Verkehrsunfall. Ich auf dem Fahrrad ,die Frau mit dem Auto.
Ich will jetzt nichts ausführlich beschreiben, es ist aber so, dass ich ihr die Vorfahrt gewährt habe die sie hatte (ich fuhr auf der Straße) und sie die Kurve in die Einbahnstraße zu stark geschnitten hat. Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben!
Sie hat bei der Polizei angerufen, den Unfall gemeldet (das prüf ich aber noch auf der Wache nach!) und wir haben uns darauf verständigt nicht die Polizei zu rufen, sondern das per Versicherung zu klären - Personalien wurden ausgetauscht. Sie schien mir sehr einsichtig deshalb, sah ich das auch nicht als notwendig jetzt die Polizei zu rufen.
Gestern am Telefon bestreitet sie die ganze Sache und meint ich hätte ihr die Vorfahrt genommen etc.
Mein Vater meint ich soll heute Anzeige erstatten, aber weswegen und ist das überhaupt möglich ?
Danke :)
P.S: Zum Glück ist nur ein Sachschaden entstanden.
Maradonna90
18.11.2008, 12:28 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Sollte Tatsachen in der Überschrift heißen, sorry.
carhol
18.11.2008, 15:48 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
anzeige, meldung ist möglich.
mfg
Georg_g
18.11.2008, 17:24 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Die Polizei hat keine übersinnlichen Fähigkeiten, mit denen sie in die Vergangenheit blicken kann. Eine Anzeige wird kaum dazu beitragen, die tatsächlichen Geschehnisse zu klären.
Außerdem kann man mit einer Anzeige nur straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen erreichen, nicht aber die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz).
Was genau willst du denn jetzt erreichen? Willst du, dass die Frau für ihr Verhalten bestraft wird? Dann musst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wobei der Nachweis, dass der Unfall geschah, weil sie die Kurve geschnitten hat, ohne Zeugen nicht leicht zu erbringen sein wird. Oder willst du Schadensersatz für dein kaputtes Rad? Dann mache diese Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung der Frau geltend.
Ellysa
18.11.2008, 19:02 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Auf jeden Fall für die Zukunft: Niemals unter der Hand einigen. Weil im Nachhinein irgendwas zu beweisen ist schwierig bis unmöglich und die Leute nutzen das gerne aus.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?
Geradeaus
Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Nach rechts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?
Fahrzeuge im Durchgangsverkehr
Besucher der Bewohner
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